...Nach der Geburt ihrer Tochter 2007 beantragte die Klägerin, die in dem Jahr davor nicht erwerbstätig gewesen war, sondern insbesondere ihre 2004 geborene Tochter betreut und erzogen hatte, die Gewährung von Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unter Zugrundelegung des Einkommens, das sie in der Zeit vor der Geburt ihrer ersten Tochter erzielt hatte....