...Senat B 10 EG 8/15 R Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher Bemessungszeiträume bei Einkommen und Mischeinkünften aus nichtselbständiger bzw selbständiger Tätigkeit - Verfassungsmäßigkeit Die Festlegung unterschiedlicher Bemessungszeiträume für das Elterngeld bei Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit einerseits und Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sowie Mischeinkünften...
...Das ist hier unschädlich, weil die Klägerin jedenfalls kein höheres Elterngeld beanspruchen kann. 19 b) Die Höhe des Elterngeldes richtet sich gemäß § 2 Abs 1 Satz 1 BEEG nach dem in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit....
...Senat B 10 EG 4/15 R Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit - Bemessungszeitraum - Maßgeblichkeit des letzten steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt - Verwaltungsvereinfachung - geringe Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit - erheblich niedrigeres Elterngeld - kein Härtefall - Verfassungsrecht...
...Senat B 10 EG 19/17 B Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf Elterngeld für Mehrlingsgeburten nach altem Recht - kein gleichzeitiger Bezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld - Darlegungsanforderungen Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7....
.... § 4 Abs. 2 Satz 2 BEEG) zunächst halbiert. 3 b) Das Elterngeld wird mindestens in Höhe von monatlich 300 € gezahlt, auch wenn in dem nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BEEG maßgeblichen Zeitraum vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt worden ist (vgl. § 2 Abs. 5 Satz 1 und 2 BEEG). 4 2. a) Nach der bis Ende 2010 geltenden Fassung von § 10 Abs. 1 BEEG blieb das Elterngeld bei Sozialleistungen...
...Das LSG hat seine Entscheidung auf folgende Erwägungen gestützt: Die Klägerin habe keinen Anspruch auf höheres Elterngeld. Nach § 2 Abs 1 BEEG werde Elterngeld in Höhe von 67 % des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit gezahlt....
...Senat B 10 EG 20/12 B Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Elterngeldrecht - Einkommensermittlung - selbständige Tätigkeit - Nichtberücksichtigung eines steuerrechtlichen Übungsleiterfreibetrags - Elterngeld als begrenzter Einkommensersatz Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im...
...Senat B 10 EG 12/16 B Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit - Elterngeld - selbstständige Erwerbstätigkeit - vorläufige Elterngeldbewilligung - Einkommensnachweis - Gewinneinkünfte im Bemessungszeitraum - Glaubhaftmachung von Einkommen - andere Unterlagen als Steuerbescheid Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im...
...In Deutschland erzielte, aber von einem fremden Hoheitsträger (hier: Europäisches Patentamt) besteuerte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zählen nicht zur Bemessungsgrundlage des Elterngelds. 2....
...Die Grundvoraussetzungen des Elterngelds richten sich aufgrund der Geburt des Sohnes der Klägerin nach dem 1.1.2015 gemäß § 27 Abs 1 S 1 BEEG nach der ab dem 1.1.2015 geltenden Fassung des § 1 Abs 1 BEEG (Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im BEEG vom 18.12.2014, BGBl I 2325)....
...Die Gehaltsnachzahlung sei nicht im Bemessungszeitraum zugeflossen und daher nicht zu berücksichtigen. 4 Im anschließenden Klageverfahren vor dem Sozialgericht München (SG) hat die Klägerin beantragt, den Beklagten zu verurteilen, "Elterngeld berechnet nach dem Einkommen der Klägerin aus Erwerbstätigkeit in den maßgeblichen zwölf Monaten vor Beginn der Gewährung von Elterngeld zu zahlen"....
...Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungs- und Revisionsverfahren nicht zu erstatten. 1 Streitig ist die Höhe des Elterngelds nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie die Rückforderung überzahlten Elterngelds. 2 Der Kläger ist persönlich haftender Gesellschafter einer OHG. Seine Beteiligung beläuft sich auf 30 %, die seines einzigen Mitgesellschafters auf 70 %....
...Senat B 10 EG 10/11 R Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit - Nichtanwendbarkeit des modifizierten Zuflussprinzips - überzahltes Elterngeld - Erstattungspflicht - Verwaltungsakt - Vorschuss - atypischer Fall - Ermessen Das bei der Bemessung des Elterngelds zu berücksichtigende Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb...
...In ihrem Antrag auf Elterngeld vom 5.9.2010 gab sie an, nach der Geburt ab ca Mitte Januar 2011 eine Teilzeittätigkeit von 30 Wochenstunden auszuüben. 3 Der Beklagte bewilligte der alleinerziehenden Klägerin Elterngeld für den 1. bis 14....
...Eine depressive Erkrankung, die durch eine Fehlgeburt ausgelöst wurde, kann bei der Bemessung des Elterngelds zur Verschiebung des Bemessungszeitraums für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit führen. 2. Bei der Bemessung des Elterngelds schließt der Begriff der Schwangerschaft den Vorgang der Geburt, Fehl- oder Totgeburt ein. 3....
...Senat B 10 EG 16/11 R Elterngeld - Anspruch - EU-Ausland - Zuständigkeit der Behörde - gegenwärtiger Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt - letzter Wohnsitz im Inland - Gleichbehandlung mit im Ausland lebenden Elterngeldberechtigten - Anspruchsvermittlung bei nicht verheirateten Eltern - Zurückverweisung 1....
Urteile
Bundessozialgericht
B 10 EG 16/11 R
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