...BGH GRUR 1998, 394, 396 „Motorrad Active Line“; BGH GRUR 1997, 634 „Turbo II“; BGH GRUR 2001, 1153 „antiKALK“). 30 Vorliegend ist, auch wenn das Design des Anmeldezeichens insgesamt modern und recht ansprechend ausgefallen sein mag, die grafische Gestaltung angesichts der glatt beschreibenden Wortfolge „CAFÉ SIROUP KARAMELL“ nicht geeignet, als Hinweis auf eine betriebliche Herkunft der genannten Waren...