Bundespatentgericht

Entscheidungsdatum: 12.04.2018


BPatG 12.04.2018 - 30 W (pat) 24/16

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "ACL Staticide (Wort-Bild-Marke)" – Behinderungsabsicht - bösgläubige Markenanmeldung


Gericht:
Bundespatentgericht
Spruchkörper:
30. Senat
Entscheidungsdatum:
12.04.2018
Aktenzeichen:
30 W (pat) 24/16
ECLI:
ECLI:DE:BPatG:2018:120418B30Wpat24.16.0
Dokumenttyp:
Beschluss
Zitierte Gesetze

Tenor

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 30 2013 005 056

(Löschungsverfahren S 213/14)

hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 12. April 2018 unter Mitwirkung des Richters Merzbach als Vorsitzenden sowie der Richter Dr. Meiser und Dr. von Hartz

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

Gründe

I.

1

Die Wort-/Bildmarke (lila)

Abbildung

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2

ist am 23. Juli 2013 angemeldet und am 30. September 2013 unter der Nummer 30 2013 005 056 als Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register eingetragen worden für die nachfolgenden Waren:

3

Klasse 1:

4

Zündstoffe [chemische Treibstoffzusätze]; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; Konservierungssalz, nicht für Lebensmittel; Zusatzflüssigkeiten für Schleifmittel; Vulkanisationsbeschleuniger; Lösungen zum Verhüten der Schaumbildung in Akkumulatoren; Azetate [Chemikalien]; Zelluloseazetat im Rohzustand; bakteriologische Präparate für die Essiggärung; Essigsäureanhydrid; Azeton; Azetylen; Azetylentetrachlorid; Säuren; chemische Kondensationsmittel; säurefeste chemische Stoffe; Stahlveredelungspräparate; Aktinium; Bohrschlammzusätze; chemische Zusätze für Kraftstoff und Treibstoff; Reinigungszusätze für Benzin; Klebemittel für chirurgische Verbände; Wasserenthärtungsmittel; Tragantgummi; Aktivkohle; Treibgase für Aerosole; Abschwächer für fotografische Zwecke; Plakatleime; Agar-Agar; Betonbindemittel; chemische Erzeugnisse für die Landwirtschaft [ausgenommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten]; Reparaturmittel für Luftschläuche; Albumin [tierisch oder pflanzlich als Rohstoff]; Jodalbumin; Malzalbumin; Albuminpapier; Alkalien; Ätzalkali; Erdalkalimetalle; Alkohol; Äthylalkohol; Aldehyde; Algen [Düngemittel]; Konservierungsmittel, chemische, für Lebensmittel; chemische Erzeugnisse zum Erleichtern des Legierens von Metallen; Aluminiumoxid; Aluminiumalaun; Tonerdehydrat; Aluminiumsilikat; Aluminiumchlorid; Aluminiumjodid; Alaun; Bodenverbesserungsmittel; Americium; Stärke für gewerbliche Zwecke; Stärkelösungsmittel [chemisch]; Salmiak; Salmiakgeist; Ammoniaksalz; Ammoniak; Aldehydammoniak; Ammoniakalaun; Amylazetat; Amylalkohol; Ammoniak [wasserfrei]; Anhydride; Tierknochenkohle; Tiereiweiß [Rohstoff]; Anthranilsäure; Antiklopfmittel für Verbrennungsmotoren; Frostschutzmittel; Kesselsteinverhütungsmittel; Antimon; Antimonoxyd; Antimonsulfid; Appreturmittel für Textilien [chemische Erzeugnisse]; Gummiarabikum; Baumsalbe für die Forstwirtschaft; Vergussmasse für Hohlräume in Bäumen [Forstwirtschaft]; Silbersalzlösungen zum Versilbern; Argon; Bleiarsenat; Arsen; arsenige Säure; Astatin; Brennstoffe [Brennelemente] für Atommeiler; chemische Entzunderungsmittel für Motoren; selbsttonendes Papier [Fotografie]; Aviviermittel für Textilien; Stickstoff; Distickstoffoxid [Lachgas]; Stickstoffdünger; Salpetersäure; Bakterizide für die Weinbereitung (chemische Erzeugnisse zur Verwendung bei der Weinbereitung); Fixierbäder [Fotografie]; galvanische Bäder; Tonungsbäder [Fotografie]; Sodaasche; Barium; Baryt; Barytpapier; Bariumverbindungen; Mittel gegen Laufmaschen; Basen (chemische Erzeugnisse); chemische Erzeugnisse zur Emailherstellung, ausgenommen Farben; Bauxit; Bentonit; Säuren der Benzolreihe; Benzolderivate; Benzoesäure; Benzoesäuresulfinid; Saccharin; Berkelium; chemische Betonbelüftungsmittel; Betonkonservierungsmittel [ausgenommen Anstrichfarben und Öle]; Zinnbichlorid; Kaliumdichromat; Natriumdichromat; Bierklär- und -konservierungsmittel; biochemische Katalysatoren; Kaliumbioxalat; Mangandioxyd; Wismut; Wismutgallat [basisch]; Netzmittel für Wäschereizwecke; Wachsbleichmittel [chemisch]; Bleichmittel für organische Stoffe; Gerbhölzer; Holzgeist; Holzzellstoff; Holzessig; Borax; Borsäure für industrielle Zwecke; Bohrschlamm; Lötmittel [Hartlöten]; Mittel zur Verhütung von Kondenswasserbildung; Katechu; Kainit; Kalkstickstoff [Düngemittel]; Californium; Weichmacher [Plastifiziermittel]; Konservierungsmittel für Kautschuk; Karbonate; Magnesiumkarbonat; Kohlenstoff; Schwefelkohlenstoff; Kohlensäure; Karbid; Kalziumkarbid; Lutetium [Kassiopeium]; Katalysatoren [chemische]; Zellulose; Papierbrei; Viskose; Zementiermittel [Metallverarbeitung]; Fermium [Centurium]; Keramikglasuren; Cer; Salze der seltenen Erdmetalle; Cäsium; Ketone; Tierkohlepräparate; Filterkohle; Knochenkohle; Blutkohle; Kohlensparmittel; Schuhkitt; Kaliumazetat; kohlensaurer Kalk; Chlorkalk; Schornsteinreinigungsmittel [chemisch]; chemische Lederauffrischungsmittel; chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke; chemische Erzeugnisse für wissenschaftliche Zwecke [ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke]; chemische Reagenzien [ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke]; Moderatoren für Kernreaktoren; spaltbare chemische Elemente; chemische Erzeugnisse für Laboranalysen [ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke]; Chlorate; Chlor; Chlorhydrate; Salzsäure; Cholsäure; Chromate; Chromalaun; Chromoxid; Chromsalze; Chromsäure; Lederkitt; Reifenkitt; Kitte zum Reparieren zerbrochener Gegenstände; Feuchtigkeitsimprägnierungsmittel für Zement [ausgenommen Anstrichfarben]; Zementkonservierungsmittel [ausgenommen Anstrichfarben und Öle]; Hydraulikflüssigkeiten; Baumwachs; Zitronensäure für industrielle Zwecke; Mostklärmittel; Appreturleime; Tapetenkleister; Leim für Wein [Klärmittel]; Kollodium; Färbesalze für Metalle; Gerbbeizen [Alaun, Weißgerberei]; Mittel zum Haltbarmachen von Blumen; Konservierungsmittel für pharmazeutische Präparate; chemische Erzeugnisse für die Fotografie; lichtempfindliche Leinwand für die Fotografie; lichtempfindliche Platten; Ätzmittel; Lederzurichtungsmittel; Zurichtungsmittel für Häute; Weinsteinrahm für chemische Zwecke; Krotonaldehyd; Kühlmittel [chemisch]; Lederleime; Mittel zum Garmachen von Leder; chemische Imprägnierungsmittel für Leder; Vitriol; Curium; Lichtpausflüssigkeiten, Kopierlösungen für Lichtpausen; Zyanid; Ferrozyanverbindungen; Zymol; Fettentfernungsmittel zur Verwendung bei Herstellungsverfahren; Leimlösungsmittel; Ölabscheidemittel; Gummilösungsmittel; Entlaubungsmittel; Entformungsmittel; Mattierungsmittel; Entwässerungsmittel für gewerbliche Zwecke; Kesselsteinlösungsmittel; Detergentien zur Verwendung in Herstellungsverfahren; Dextrin (Appreturmittel); Diagnostikmittel, ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; Diastasen für gewerbliche Zwecke; Diazopapier; Auffrischungsmittel für Schallplatten; destilliertes Wasser; Dolomit für gewerbliche Zwecke; Metallhärtemittel; Dysprosium; angesäuertes Wasser zum Nachfüllen von Akkumulatoren; Glyzerin für gewerbliche Zwecke; schweres Wasser; Klärmittel; Ionenaustauscher [Chemikalien]; Blitzlichtpräparate; Brennstoffsparmittel; Reagenzpapier; Antistatika, nicht für Haushaltszwecke; Salze für galvanische Elemente; Emailtrübungsmittel; Glastrübungsmittel; Trübungsmittel für Email oder Glas; chemische Emailtrübungsmittel; fotografische Emulsionen; Emulsionsmittel; lichtempfindliche, fotografische Platten; Schlichtmittel; Düngemittel für landwirtschaftliche Zwecke; Enzympräparate für gewerbliche Zwecke; Enzyme für gewerbliche Zwecke; Epoxyharze im Rohzustand; Gasdetergentien; Erbium; Essiggeist; Testpapier [chemisch]; Ester; Äthan; Äther; Äthyläther; Glykoläther; Methyläther; Schwefeläther; Fleckenschutzmittel, chemische, für Stoffe; Europium; Feuerlöschmittel; Mehl für gewerbliche Zwecke; Ferrosalze; Fermente für chemische Zwecke; Ferrotypieplatten [Fotografie]; Düngemittel; Feuerschutzmittel; Gewindeschneidmittel; Filtersubstanzen für die Getränkeindustrie; spaltbares Material [Kernenergie]; Fixiermittel [Fotografie]; Schwefelblüte für chemische Zwecke; Fluate; Fluor; Fluorverbindungen; Fluorwasserstoffsäure; Grafit für gewerbliche Zwecke; Bindemittel für die Gießerei; Formmittel für die Gießerei; Zusatzmittel, chemische, für Insektizide; Zusatzmittel, chemische, für Fungizide; Ameisensäure; Formaldehyd für chemische Zwecke; Walkmittel für die Textilindustrie; Walkmittel; Francium; Bremsflüssigkeiten; Ruß [Gasruß] für gewerbliche Zwecke; Räuchermittel für Fleischwaren; Gadolinium; Galläpfel; Gallussäure zur Herstellung von Tinte; Gallium; fotografische Papiere; Gallusgerbsäure; Galvanisiermittel; Gambir [Gerbmittel]; Schutzgase zum Schweißen; Gase, verfestigte, für gewerbliche Zwecke; Gelatine für fotografische Zwecke; Gelatine für gewerbliche Zwecke; Steinsalz; Getter [Reagenzstoffe]; Trockeneis [Kohlendioxyd]; Vogelleim; Glukoside; Glyzeride; Glykol; Fettbleichmittel; Fettsäuren; Baumkitt; Guano; Gurjunbalsam zur Lackherstellung; Helium; Holmium; Obstreifungshormone; chemische Erzeugnisse für den Gartenbau [ausgenommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten]; Öle zum Haltbarmachen von Nahrungsmittel; Öle zum Garmachen von Leder; Gerböle; Erdöldispergierungsmittel; Öldispergierungsmittel; Ölbleichmittel; Ölreinigungsmittel; Blumenerde; Hydrate; Kohlehydrate; Hydrazin; Wasserstoff; Natriumhypochlorit; Hyposulfite; Feuchtigkeitsimprägniermittel für Textilien; chemische Imprägniermittel für Textilien; Feuchtigkeitsimprägniermittel für Leder; Jod für chemische Zwecke; Jodsalze; Jodsäure; Jodide für gewerbliche Zwecke; Isotope für gewerbliche Zwecke; Kaolin; Kieselgur; Krypton; Milchsäure; Milchfermente für chemische Zwecke; Lanthan; Mittel gegen das Anlaufen, Matt-, Trübewerden von Linsen; Lithiumoxid; Lithium; Konservierungsmittel für Mauerwerk [ausgenommen Anstrichfarben und Öle]; Konservierungsmittel für Ziegelsteine [ausgenommen Anstrichfarben und Öle]; Magnesit; Magnesiumchlorid; Manganat; Mangrovenrinde für gewerbliche Zwecke; Mattierungsmittel für Glas; Quecksilber; Quecksilbersalze; Quecksilberoxyd; Nichtmetalle; Edelmetallsalze für gewerbliche Zwecke; Erdmetalle; Metallvergütungsmittel; Methan; chemische Erzeugnisse zur Verhütung von Mehltau; Mineralsäuren; Salze für gewerbliche Zwecke; Netzmittel für die Färberei; Naphthalin; Neodym; Neon; Neptunium; Giftgasneutralisierungsmittel; Chemikalien zum Schutz vor Brandkrankheiten von Getreide; Uranylnitrat; Offsetdruckplatten [lichtempfindlich]; Ölsäure; Olivin [synthetisch]; Goldsalze; Kleesalz; Oxalate; Oxalsäure; Sauerstoff; Wasserstoffsuperoxyd; Palladiumchloride; Salpeterpapier; Fotometerpapier; lichtempfindliches Papier; Lackmuspapier; Pektin für fotografische Zwecke; Natriumperborat; Perkarbonate; Perchlorate; Persulfate; Perschwefelsäure; Phenol für gewerbliche Zwecke; Phosphate [Düngemittel]; Schlacke [Düngemittel]; Phosphatide; Phosphor; Superphosphate [Düngemittel]; Lichtpauspapier; Phosphorsäure; Lichtpausstoff; Entwickler [Fotografie]; fotografische Sensibilisatoren; Pikrinsäure; Kunststoffe im Rohzustand; Plastisole; Bleiazetat; Bleioxyd; Plutonium; Polonium; Kartoffelmehl für gewerbliche Zwecke; Torftöpfe für den Gartenbau; Pottasche; Kalium; kaliumhaltige Wässer; Praseodym; Promethium; Protactinium; Protein [Rohstoff]; Pyrogallussäure; Quebracho für gewerbliche Zwecke; synthetische Harze im Rohzustand; radioaktive Elemente für wissenschaftliche Zwecke; Radon; Radium für wissenschaftliche Zwecke; Kältemittel; Nebenprodukte der Getreideverarbeitung für gewerbliche Zwecke; Akrylharze im Rohzustand; Kunstharze, im Rohzustand; Rhenium; Röntgenfilme, lichtempfindliche, unbelichtete; Reifenflickmassen; Rubidium; Gießereisand; Salicylsäure; Salpeter; Samarium; Soße für die Tabakbearbeitung; Metallseifen für gewerbliche Zwecke; Skandium; Sebazinsäure; Salze [chemische Erzeugnisse]; Salz [Rohstoff]; Chromoxydsalze; Salze [Düngemittel]; Selen; Saatgutpräservierungsmittel; Silikate; Silizium; Silikone; Natrium; Sulfide; Schweißmittel, chemische; Soda, kalziniert; Ätzmittel für gewerbliche Zwecke; Ätznatron für gewerbliche Zwecke; Natriumsalze [chemische Erzeugnisse]; Schwefel; Wismutsubnitrat für chemische Zwecke; Schwerspat; Spinell [chemisches Erzeugnis]; Stearinsäure; Strontium; Ruß für gewerbliche oder für landwirtschaftliche Zwecke; Flüssigkeiten zum Entschwefeln elektrischer Akkumulatoren; Sulfonsäure; schweflige Säure; Schwefelsäure; Sumach zum Gerben; chemische Erzeugnisse für die Forstwirtschaft, ausgenommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten; Talk [Magnesiumsilikat]; Lohe [Gerberei]; Tannin; Gerbmittel; Kalziumsalze; Gerbsäure; Tapiokamehl für gewerbliche Zwecke; Weinstein, nicht für pharmazeutische Zwecke; Weinsteinsäure; Technetium; Tellur; Oberflächenaktive Stoffe [Tenside]; Terbium; Trübungsmittel, chemische, für Emaille und Glas; Glastrübungsmittel [chemisch]; Mittel gegen Glastrübung; Mittel gegen das Trübwerden von Glasscheiben; Kulturerde; Walkerde für die Textilindustrie; seltene Erden; Mutterboden [Humus]; Tetrachlorkohlenstoff; Tetrachloride; Netzmittel für die Textilindustrie; Thallium; Thiocarbanilid; Thulium; Thorium; Titananhydrid für gewerbliche Zwecke; Titanit; Toluol; Torf [Dünger]; Konservierungsmittel für Dachziegel [ausgenommen Anstrichfarben und Öle]; Wolframsäure; Uran; Uranoxyd; Wasserglas [Silikat]; Fleischbeizmittel [Mittel zum Zartmachen] für gewerbliche Zwecke; chemische Mittel zum Schutz vor Rebenkrankheiten; Weingeist; Tonersalze [Fotografie]; Vulkanisiermittel; Witherit; Xenon; Ytterbium; Yttrium; Chloride; Sulfate; Zirkonerde; Back- und Kochaktivierungsmittel für gewerbliche Zwecke; Salmiakgeist für gewerbliche Zwecke; Alkalijodid für gewerbliche Zwecke; Alkalimetalle; Alkalisalze; Alkaloide; Alginate für industrielle Zwecke; essigsaure Tonerde; Stärkekleister, außer für Papierwaren und Schreibwaren oder für Haushaltzwecke; Ammoniumsalze; Tierkohle; Silbernitrat; Farbaviviermittel, chemische, für gewerbliche Zwecke; Mittel gegen das Keimen von Gemüsepflanzen; Nitrate; Klebstoffe für Wandkacheln; Bariumsulfat; chemische Mittel zur Farbherstellung; Methylbenzol; Methylbenzen; Natriumbikarbonat für chemische Zwecke; biologische Mittel für Labors [ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke]; Entfärbungsmittel für industrielle Zwecke; lichtempfindliche, unbelichtete Filme; Holzgeistdestillationsprodukte; Flussmittel zum Löten [Hartlöten]; Flussmittel zum Schweißen; Brom für chemische Zwecke; Karbolineum für den Pflanzenschutz; Flockenbildner; Lezithin [Rohstoff]; Substrate für erdfreien Anbau [Landwirtschaft]; Zelluloseester für gewerbliche Zwecke; Kasein für gewerbliche Zwecke; Zellulosederivate [chemisch]; Zelluloseäther für gewerbliche Zwecke; Bakterienpräparate, außer für medizinische oder tierärztliche Zwecke; bakteriologische Präparate, außer für medizinische oder tierärztliche Zwecke; Kulturen von Mikroorganismen, außer für medizinische oder tierärztliche Zwecke; Ruß [Kohleschwarz] für gewerbliche Zwecke; lichtempfindliche kinematografische Filme [unbelichtet]; Kobaltoxyd für gewerbliche Zwecke; Leime für gewerbliche Zwecke; Lederzurichtungsöle; Kreosot für chemische Zwecke; Massen für die Schallplattenherstellung; Fettspaltungsmittel; Kunststoffdispersionen; Lösungsmittel für Firnisse und Lacke; künstliche Süßstoffe [chemische Erzeugnisse]; Wasserreinigungsmittel; Weichmacher für gewerbliche Zwecke; Filtermaterial [Kunststoffe im Rohzustand]; Filtermaterial [chemische Erzeugnisse]; Filtermaterial [mineralische Substanzen]; Filtermaterial [pflanzlich]; Traubenzucker für gewerbliche Zwecke; Kleber [Gluten], nicht für Papierwaren oder Schreibwaren, oder für den Haushalt; Gummi [Leim], nicht für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltzwecke; Feuchtigkeitsimprägniermittel für Mauerwerk [ausgenommen Anstrichfarben]; Fischleim, nicht für Schreibwaren, den Haushalt oder Nahrungsmittel; Bierkonservierungsmittel; Kunststoffe für die Ölabsorbierung; Keramikpartikel als Filtermaterial; Kompost; chemische Mittel für die Herstellung von technischer Keramik; Diatomeenerde; Metallbeizen; Mittel zur Regulierung des Pflanzenwachstum; Entkalkungsmittel, ausgenommen für Haushaltszwecke; Meerwasser [für industrielle Zwecke]; Präparate von Spurenelemente für Pflanzen; Kampfer für industrielle Zwecke; Papierverstärker, chemische; Gummiverstärker, chemische; Humusabdeckungen; magnetische Fluide für industrielle Zwecke; Fluide für Servolenkungen; Fluide für Getriebe; Präparate zur Verhinderung der Überhitzung von Kühlmitteln für Fahrzeuge; Keramikverbindungen für die Sinterung [Granulat und Pulver]; Kühlmittel für Fahrzeugmotoren; chemische Präparate für das Ausspülen von Radiatoren; Spachtelmasse für Kraftfahrzeugkarosserien; Elektrophorese-Gele nicht für medizinische oder tierärztliche Zwecke; Glaserkitt; Blähton für Hydrokultur [Substrat]; Tapetenablösungsmittel; chemische Zusätze für Öle; Ölkitte; Gene von Saatgut für die landwirtschaftliche Produktion; Stammzellen, ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; biologische Gewebekulturen, ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; Fischmehl als Dünger; Enzympräparate für die Lebensmittelindustrie; Enzyme für die Lebensmittelindustrie; Glukose [Traubenzucker] für die Lebensmittelindustrie; Lezithin für die Lebensmittelindustrie; Lezithin für industrielle Zwecke; Pektin für die Lebensmittelindustrie; Pektin für industrielle Zwecke; Weinsteinrahm für die Lebensmittelindustrie; Weinsteinrahm für industrielle Zwecke; Alginate für die Lebensmittelindustrie; Gluten für die Lebensmittelindustrie; Gluten für industrielle Zwecke; Laktose für die Lebensmittelindustrie; Laktose für industrielle Zwecke; Laktose [Rohstoff]; Milchfermente für die Lebensmittelindustrie; Milchfermente für industrielle Zwecke; Kasein für die Lebensmittelindustrie; In-vitro-Diagnostika, ausgenommen für medizinische Zwecke; Kalibrier- und Qualitätskontrollflüssigkeiten für medizinische Geräte; chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, landwirtschaftliche, gartenwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Mittel zum Härten und Löten von Metallen;

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Klasse 3:

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Klebemittel für Haarersatz; Glättsteine; Schleifmittel; Rasiersteine [Adstringenzien]; Mandelöl; Mandelseife; Ambra [Parfüm]; Glanzstärke; Stärke [Appreturmittel]; Polierrot; Seifen; Avivageseifen; Waschblau; Sternanisessenz; Badezusätze, kosmetische; Rasierseife; Lippenstifte; Wattestäbchen für kosmetische Zwecke; Schönheitsmasken; Bergamottöl; Schlämmkreide; Bleichcreme für die Haut; Lederbleichmittel; Bleichsalze; Bleichsoda; Bleichmittel [Wäscherei]; Glanzmittel für die Wäsche; Duftholz; Mundpflegemittel, nicht für medizinische Zwecke; Nagellack; Schminkmittel; Haarwasser; Metallkarbide [Schleifmittel]; Siliziumkarbid [Schleifmittel]; ätherische Öle von Zedernholz; Vulkanasche [Putzmittel]; Schuhcreme; Haarfärbemittel; Onduliermittel für Haare; künstliche Wimpern; Wimpernkosmetika; Putzmittel; Poliermittel; Schuhwichse; Bohnermittel; Glanzmittel; Schusterwachs; Schusterpech; Wachs für Wäschereizwecke; Bartwichse; Bohnerwachs; Polierwachs; Schneiderwachs; Zitronenöle, ätherische; Kölnisch Wasser; Färbemittel für die Wäsche; Färbemittel für Toilettezwecke; Lederkonservierungsmittel [Wichse]; Korund [Schleifmittel]; Tierkosmetika; Kosmetiknecessaires [gefüllt]; Kosmetika; Watte für kosmetische Zwecke; Kreide zum Reinigen; Fleckenentferner; Kosmetikstifte; Poliercreme; Hautcreme [kosmetisch]; Natronkristalle für Reinigungszwecke; Pasten für Rasiermesserstreichriemen; Ledercreme; Detergentien, außer zur Verwendung in Herstellungsverfahren und für medizinische Zwecke; Abbeizmittel; Fettentfernungsmittel, außer zur Verwendung in Herstellungsverfahren; Abschminkmittel; Zahnputzmittel; desinfizierende Seifen; Entkalkungsmittel für Haushaltszwecke; Diamantine [Schleifmittel]; Antistatika für Haushaltszwecke; Schmirgelpapier; Lackentfernungsmittel; Schmirgelleinen; Farbentfernungsmittel; Firnisentfernungsmittel; Eau de Javel; Lavendelwasser; Duftwasser; Toilettewasser; Quillajarinde [Waschmittel]; Schmirgel; Weihrauch; Enthaarungsmittel; Enthaarungswachs; Wäscheeinweichmittel; ätherische Essenzen; ätherische Öle; Blumenextrakte [Parfümeriewaren]; Schminke; Reinigungsmittel; Grundstoffe für Blumenparfüms; Räuchermittel [Duftstoffe]; Backaromen [ätherische Öle]; Gaultheriaöl; Vaseline [Erdölgelee] für kosmetische Zwecke; Geraniol [Duftstoff]; Fette für kosmetische Zwecke; Wasserstoffsuperoxyd für kosmetische Zwecke; Heliotropin; Öle für kosmetische Zwecke; Jasminöl; Lavendelöl; Öle für Reinigungszwecke; Parfümerieöle; Rosenöl; Öle für Körper- und Schönheitspflege; Ionon [Duftstoff]; Lotionen für kosmetische Zwecke; Reinigungsmilch für Körper- und Schönheitspflege; Waschmittel [Wäsche]; Toilettenmittel [Körperpflege]; Reinigungsflüssigkeit für Windschutzscheiben; Glättemittel [Wäschesatiniermittel]; Pfefferminzessenz; Pfefferminz für Parfümeriewaren; medizinische Seifen; Augenbrauenkosmetika; Moschus [Parfümerieartikel]; Neutralisierungsmittel für Dauerwellen; Shampoos; Parfüms; künstliche Nägel; Nagelpflegemittel; Tapetenreinigungsmittel; Polierpapier; Sandpapier; Parfümeriewaren; Hautpflegemittel [kosmetisch]; Seifen gegen Fußschweiß; Polierstein; Bimsstein; Pomaden für kosmetische Zwecke; Schminkpuder; Rasiermittel; desodorierende Seifen; Duftstoffe für die Wäsche; Safrol; Toilettenseifen; Natronlauge; Augenbrauenstifte; Talkumpuder für Toilettezwecke; Farbstoffe für die Kosmetik; Terpentin zum Entfetten; Terpentinöl zum Entfetten; Terpene [ätherische Öle]; Schmirgeltuch; Glasleinwand; Antitranspirantien [schweißhemmende Toilettemittel]; schweißhemmende Seifen; Tripel [Poliererde]; Schleifstoffe; Schleifpapier; Salmiakgeist als Reinigungsmittel; Alaunsteine [Adstringenzien]; Mandelmilch für kosmetische Zwecke; Rostentfernungsmittel; Sonnenschutzmittel [kosmetische Mittel zur Hautbräunung]; Aromastoffe, pflanzliche [ätherische Öle]; Aromastoffe, pflanzliche, für Getränke [ätherische Öle]; Farbaviviermittel, chemische, für Haushaltszwecke [Wäscherei]; Badesalze, nicht für medizinische Zwecke; Bartfärbemittel; Schlankheitspräparate, kosmetische; Klebstoffe für künstliche Wimpern; Farbenentfernungsmittel [von Anstrichfarben]; Deodorants für Menschen oder für Tiere; Ziermotive für kosmetische Zwecke; Adstringenzien für kosmetische Zwecke; Bleichmittel für kosmetische Zwecke; Weichspülmittel für Wäsche; Reinigungsmittel für Zahnprothesen; Mittel zur Beseitigung von Abflussverstopfungen; Tiershampoos; Tücher, getränkt mit kosmetischen Lotionen; Poliermittel für Zahnprothesen; Klebstoffe für kosmetische Zwecke; Rasierwasser; Haarspray; Wimperntusche (Mascara); Potpourris [Duftstoffe]; Atemfrischesprays; Präparate für die Trockenreinigung; Lösungsmittel für Fußbodenwachs [Reinigungsmittel]; rutschhemmendes Wachs für Fußböden; rutschhemmende Flüssigkeiten für Fußböden; Druckluft in Dosen zur Reinigung und Entstaubung; Zahnbleichgele; mit einem Reinigungsmittel imprägnierte Putztücher; Mittel zur Erzeugung von Blattglanz für Pflanzen; Räucherstäbchen; Trocknungsmittel für Spülmaschinen; Luftbeduftungsmittel; atemerfrischende Streifen; Deodorants für Haustiere; Mittel zur Intimreinigung für hygienische oder desodorierende Zwecke [Toilettenartikel]; Aloe Vera -Mittel für kosmetische Zwecke; Massagegele, ausgenommen für medizinische Zwecke; Lipgloss; Balsame, ausgenommen für medizinische Zwecke; Trockenshampoos; Nagelaufkleber; Sonnenschutzmittel; Fettentfernungsmittel; Mittel zur Körperpflege und Schönheitspflege; Aloe Vera Präparate für kosmetische Zwecke; kosmetische Massageöle; Mundwasser, nicht für medizinische Zwecke;

7

Klasse 7:

8

Wellenkupplungen [Maschinen]; Azetylen-Reinigungsapparate; Stahlkonverter; Klebstreifenspender [Maschinen]; Belüftungspumpen für Aquarien; Luftkondensoren; Rührmaschinen; landwirtschaftliche Maschinen; Elevatoren für die Landwirtschaft; Luftfilter für Motoren; Luftkondensatoren; Bierdruckapparate; Justiermaschinen; Presswalzen; Speisevorrichtungen für Vergaser; Zündvorrichtungen für Verbrennungsmotoren; Wechselstromgeneratoren; Schieber [Maschinenteile]; Maschinenwellen; Kurbelwellen; Antriebswellen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Lifte [Aufzüge]; Elevatoren; Mischmaschinen; Selbstschmierlager; Pflüge; Flugzeugmotoren; Tünchmaschinen; Schmierringe [Maschinen- und Motorenteile]; Kolbenringe; Dynamobürsten; Straßenkehrmaschinen [selbstfahrend]; Sägeböcke [Maschinenteile]; Förderbänder; Bandförderer; Butterfässer; Trommeln für Maschinen; Maschinengehäuse; Maschinenständer; Mühlen [Maschinen]; Dreschmaschinen; Schlagmaschinen; Betonmischmaschinen; Buttermaschinen; Dynamos für Fahrräder; Pleuelstangen für Maschinen und Motoren; Kugellager; Maschinen zur Herstellung von Bitumen; Mähmaschinen; Garbenbinder [Maschinen]; Spulen für Webstühle; Holzbearbeitungsmaschinen; Apparate zur Herstellung von kohlensäurehaltigen Getränken; Wirkmaschinen; Bindemaschinen; Schlammsammler [Maschinen]; Glühkerzen für Dieselmotoren; Gewindeschneidmaschinen; Spülmaschinen; Füllmaschinen; Flaschenspülmaschinen; Brauereimaschinen; Rahmen für Stickmaschinen; Bürsten [Maschinenteile]; Bulldozer; Schaufelbagger; Meißelmaschinen; Ankerwinden; Draggen für die Schifffahrt [automatisch]; Riemen für Maschinen; Hauben [Maschinenteile]; Setzmaschinen [Druckerei]; Einspritzdüsen für Motoren; Vergaser; Kardenbeschläge [Maschinenteile]; Messer [Maschinenteile]; Matrizenkästen für Druckereizwecke; Aschensiebe [Maschinen]; Milchzentrifugen; Trockenschleudern [unbeheizt]; Schmiervorrichtungen [Maschinenteile]; Zentrifugen [Maschinen]; Zentrifugalmühlen; Zentrifugalpumpen; Getreideschälmaschinen; Fräsmaschinen; Lagerböcke für Maschinen; Gestelle für Maschinen; Kohlebürsten [Elektrizität]; Schrämmmaschinen; Materialaufzüge; Ladebrücken; Schlitten für Strickmaschinen; Drehbänke [Werkzeugmaschinen]; Flaschenzüge [maschinell angetrieben]; Pflugschare; Armaturen für Maschinenkessel; Weinpressen; Zigarettenmaschinen [für gewerbliche Zwecke]; Biegepressen; Scheren [elektrisch]; Meißel [elektrisch]; Meißel für Maschinen; Klappen für Maschinen; Pressfilter; Kesselsteinsammler für Maschinenkessel; Fußantriebe für Nähmaschinen; Lichtsetzmaschinen; Kompressoren [Maschinen]; Turbokompressoren; Dampfkondensatoren [Maschinenteile]; Kondensationsanlagen; Seilscheiben [Maschinenteile]; Dichtungen [Motorenteile]; Maschinen zur Herstellung von Schnüre; Typengießmaschinen [Druckerei]; Schermaschinen; Schneidemaschinen; Stromgeneratoren; Bohrköpfe [Maschinenteile]; Dynamoriemen; Elevatorgurte; Heftmaschinen; Geräte und Vorrichtungen zur Beförderung von Lasten mittels Luftkissen; Lager [Maschinenteile]; Messer [elektrisch]; Zahnstangenwinden; Siebanlagen; Siebmaschinen; Hebewinden [Maschinen]; Lederbearbeitungsmaschinen; Zylinderköpfe für Motoren; Kultivatoren [Maschinen]; Zylinder für Maschinen; Druckzylinder; Walzen für Walzmaschinen; Abscheider [Maschinen]; Sortiermaschinen für industrielle Zwecke; Entladetrichter [Maschinenteile]; Zuschneidemaschinen; Speisewasserentlüfter; Rasensodenschneider; Entfettungsmaschinen; Anlasser für Motoren; Maschinen zur Herstellung von Spitzen; Dampfentöler; Desintegratoren; Druckreduzierventile [Maschinenteile]; Haspeln [maschinell]; Lederschleifmaschinen; Drainagemaschinen; Richtmaschinen; Dynamos; Speisewasserregler; Abwasserzerstäuber; Apparate zur Herstellung von kohlensäurehaltigen Wässern; Apparate zur Herstellung von Mineralwässer; Wassererhitzer [Maschinenteile]; Ausfleischmaschinen; Gewindebohrmaschinen; Abbeermaschinen; Auskernmaschinen; Ejektoren [Saugstrahlpumpen]; Elektrogeneratoren; Hebegeräte; Tiefziehpressen; Schaltkupplungen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Farbwerke für Druckereimaschinen; Mitnehmer [Maschinenteile]; Verpackungsmaschinen [Einwickelmaschinen]; Rolltreppen; Pumpen [Maschinen- oder Motorenteile]; Stempelmaschinen; Prägemaschinen; Etikettiermaschinen; Bandmaschinen; Bagger; Förderapparate für Gruben; Heuwender; Siebe [Maschinen oder Maschinenteile]; Mähmaschinenmesser; Klingen [Maschinenteile]; Spinnereimaschinen; Spinnräder; Filtriermaschinen; Finishmaschinen; Spannfutter [Maschinenteile]; Futterpressen; Gießereimaschinen; Zylinderkolben; Stopfbüchsen [Maschinenteile]; Gebläse zum Komprimieren, Ansaugen und für den Transport von Gasen; Rasenmäher [Maschinen]; Teerspritzmaschinen; Gebläse zum Komprimieren, Ansaugen und für den Transport von Getreide; Schmierbüchsen [Maschinenteile]; Schmierpumpen; Gaufriermaschinen; Graviermaschinen; Kerbmaschinen [Werkzeugmaschinen]; Führungsbahnen für Maschinen; Strohhäcksler; Fleischhackmaschinen; Geschirre für Webstühle; Eggen; Zerstäuber [Maschinen]; Wasserturbinen; Blechdruckmaschinen; Druckplatten; Druckmaschinen; Druckereipressen; Druckwalzen [Maschinenteile]; Molkereimaschinen; Häckslermesser; Webstuhlschäfte; Messerschleifmaschinen; Sägeblätter [Maschinenteile]; Messerhalter [Maschinenteile]; Walzwerke [Maschinen]; Brennlanzen [Maschinen]; Kurbeln [Maschinenteile]; Geschirrspülmaschinen; Waschmaschinen; Waschapparate; Wäschewaschmaschinen; Waschanlagen für Fahrzeuge; Waschmaschinen mit Münzbetrieb; Hubgeräte; Wringmaschinen für Wäsche; Glättpressen [Maschinen]; Antriebsmaschinen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Dampfmaschinen; Werkzeugmaschinen; Zündmagnete; Ladeapparate; Bogenanleger für Druckereizwecke; Hämmer [Maschinenteile]; Fallhämmer; Presslufthämmer; Hüttenhämmer; Ladebäume; Triebwerke für Fahrzeuge, ausgenommen für Landfahrzeuge; Übersetzungsgetriebe für Fahrzeuge, ausgenommen für Landfahrzeuge; Regler [Maschinenteile]; Tabakverarbeitungsmaschinen; elektrische Zerkleinerungsgeräte für den Haushalt; Pumpenmembrane; Metallbearbeitungsmaschinen; Webstühle; Spinnmaschinen; Mühlsteine; Brechwerke, Zerkleinerungsmaschinen, Stampfer [Maschinen]; Erdbohrer für den Bergbau; Erzbearbeitungsmaschinen; Müllereimaschinen; Mixer [Maschinen]; Getreidemähmaschinen; Mähbinder; Mähdrescher; Waggonaufzüge; Düsenmotoren, ausgenommen für Landfahrzeuge; Umweltschutzgeräte für Motoren; Kolben für Motoren; Drehzahlregler für Maschinen und Motoren; Gussformen [Maschinenteile]; Mühlen für Haushaltszwecke, nicht handbetrieben; Formmaschinen; Freilaufräder, ausgenommen für Landfahrzeuge; Webschützen [Maschinenteile]; Reinigungsmaschinen und -geräte [elektrisch]; Saugmaschinen für gewerbliche Zwecke; Säummaschinen; Handwerkzeuge [nicht handbetätigt]; Werkzeuge [Maschinenteile]; Werkzeughalter [Maschinenteile]; Dosenöffner [elektrisch]; Brotschneidemaschinen; Zapfenlager; Transmissionslager; Papierherstellungsmaschinen; Mangeln [Maschinen]; Papiermaschinen; Verpackungsmaschinen; Knetmaschinen; Maschinen zur Herstellung von Teigwaren; Farbauftragmaschinen; Farbspritzpistolen; Bohrmaschinen; Handbohrmaschinen [elektrisch]; Steinbearbeitungmaschinen; Kolben (Maschinen- oder Motorenteile); typografische Pressen; Druckluftförderer; Lochdorne für Lochstanzmaschinen; Lochstanzmaschinen; Pfeffermühlen, nicht handbetrieben; Poliermaschinen und -geräte [elektrisch]; Pumpen [Maschinen]; Luftpumpen [als Garageneinrichtung]; Pumpen für Heizungsanlagen; Vakuumpumpen [Maschinen]; Laufkräne; Adhäsionsreifen für Riemenscheiben; elektromechanische Apparate für die Zubereitung von Getränken; Pressen [Maschinen für gewerbliche Zwecke]; Druckregler [Maschinenteile]; Druckventile [Maschinenteile]; Puddelmaschinen; Reiniger, automatische; Hobelmaschinen; Schienenlegemaschinen; Rechen für Heuwendemaschinen; Heurechen [Maschinen]; Ratiniermaschinen; Schleifmaschinen; Buchbindeapparate und -maschinen für industrielle Zwecke; Bügelmaschinen; Stopfmaschinen; Federn [Maschinenteile]; Vorhangantriebe [elektrisch]; Nietmaschinen; Hähne [Maschinen- oder Motorenteile]; Rotationsdruckmaschinen; Räderwerke für Maschinen; Maschinenräder; Schwungräder für Maschinen; Rollenlager; Kugellagerringe; Straßenbaumaschinen; Sägen [Maschinen]; Bergbaumaschinen; Treibriemen für Motoren; Unkrautjätmaschinen; Satiniermaschinen; Wurstmaschinen; Siegelmaschinen für gewerbliche Zwecke; Sämaschinen; Schweißmaschinen [elektrisch]; Gebläsemaschinen; Blasebälge für Schmieden, Schmiedegebläse; Schuhleisten [Maschinenteile]; Zapfmaschinen; Statoren [Maschinenteile]; Plattendruckmaschinen; Maschinen für die Zuckerindustrie; Überhitzer; Lader [Turbolader]; Maschinentische; Schutzlappen für Maschinen; Absatzfertigungsmaschinen; Färbemaschinen; Kardenmaschinen; Schlittensupporte [Maschinenteile]; Lagerzapfen [Maschinenteile]; Melkmaschinen; Saugnäpfe für Melkmaschinen; Übersetzungsgetriebe für Maschinen; pneumatische Rohrförderanlagen; Fördermaschinen; Flechtmaschinen; Winden; Strickmaschinen; Turbinen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Schlauchhaspeln [maschinell]; Pressdeckel für Druckereimaschinen; typografische Maschinen; Getreidereinigungsmaschinen; Motoren für Luftkissenfahrzeuge; Ventilatoren für Motoren; Glasbearbeitungsmaschinen; Gleisbaumaschinen; Vulkanisierapparate; Kupplungen [Verbindungen], ausgenommen für Landfahrzeuge; Motoren für Luftfahrzeuge; Schärfmaschinen; landwirtschaftliche Geräte, nicht handbetätigt; Schleifscheiben [Maschinenteile]; Bierpumpen; Druckluftmotoren; Druckluftmaschinen; Druckluftpumpen; Zündkerzen für Verbrennungsmotoren; Stoßdämpferkolben [Maschinenteile]; Antifriktionslager für Maschinen; Roder [Maschinen]; Sauggebläse; Kraftstoffsparer für Motoren; Schiffsmaschinen; Motoren für Boote und Schiffe; Rührgeräte, elektrisch; Rammen [Maschinen]; Bremsbeläge, ausgenommen für Fahrzeuge; Bremsschuhe, ausgenommen für Fahrzeuge; Bremsbacken, ausgenommen für Fahrzeuge; Spulen für Maschinen; Getriebe, ausgenommen für Landfahrzeuge; Verkorkmaschinen für Flaschen; Flaschenverschließmaschinen [Maschinen zum Anbringen von Verschlusskappen]; Flaschenplombiermaschinen; elektrische Bürsten [Maschinenteile]; Müllzerkleinerer; Kaffeemühlen, nicht handbetrieben; Feuerungskanäle für Maschinenkessel; Erdbewegungsmaschinen; Abfallpressen; Zerkleinerungsmaschinen für gewerbliche Zwecke; Töpferscheiben; Manipulatoren, industrielle [Maschinen]; Roboter [Maschinen]; elektromechanische Apparate für die Zubereitung von Nahrungsmitteln; Einsätze für Filtriermaschinen; Treibketten, ausgenommen für Landfahrzeuge; Drehmomentwandler, ausgenommen für Landfahrzeuge; Antriebsketten, ausgenommen für Landfahrzeuge; Bohrfutter [Maschinenteile]; Maschinenkessel; Speisevorrichtungen für Maschinenkessel; Tierschermaschinen; Belüfter; Motoren, ausgenommen für Landfahrzeuge; Steuerseile für Maschinen oder Motoren; Steuergeräte für Maschinen oder Motoren; Matrizen für Druckereizwecke; Kompressoren für Kühlanlagen; Wasserabscheider; Nähmaschinen; Ventilatorriemen für Motoren; Brutapparate für Eier; Rädergetriebe, ausgenommen für Landfahrzeuge; Mixgeräte für den Haushalt, elektrisch; Küchenmaschinen [elektrisch]; Zylinder für Motoren; Untersetzungsgetriebe, ausgenommen für Landfahrzeuge; Teilmaschinen; Bohrkronen [Maschinenteile]; Wärmeaustauscher [Maschinenteile]; Auspufftöpfe für Motoren; Elektromotoren, ausgenommen für Landfahrzeuge; Kräne [Hebegeräte]; Schälmaschinen; Gemüseraspelmaschinen; Druckluftspritzpistolen für Spachtelmassen; Filter [Teile von Maschinen oder Motoren]; Grabenaushebemaschinen; Schneebesen, elektrisch, für den Haushalt; Fruchtpressen für den Haushalt [elektrisch]; Hydraulikmotoren; Bohrtürme [schwimmend oder nicht schwimmend]; Brennstoffumwandler für Verbrennungsmotoren; Kühler für Motoren; Kesselrohre [Maschinenteile]; hydraulische Antriebe für Maschinen und Motoren; pneumatische Antriebe für Maschinen und Motoren; Gehäuse für Maschinen und Motoren; Universal-Küchenmaschinen, elektrische; Klebepistolen, elektrische; Pistolen [Handwerkzeuge mit Sprengpatronen]; Winden für den Fischfang [Maschinen]; Kardangelenke; Dampfmangeln für Stoffe [tragbare]; Shamponiermaschinen und -geräte für Teppiche und Teppichböden [elektrisch]; Abgaskatalysatoren; Zentralstaubsaugeranlagen; Kettensägen; Dampfreiniger; Schneidbrenner, gasbetrieben; Staubsauganlagen für Reinigungszwecke; Entstaubungsanlagen für Reinigungszwecke; Elektrohämmer; elektromechanische Maschinen für die chemische Industrie; Elevatorketten [Teile von Maschinen]; Notstromaggregate, -generatoren; Expansionstanks [Teile von Maschinen]; Glaserdiamanten [Teile von Maschinen]; Hochdruckreiniger; Maschinen für die Textilindustrie; Auspuffkrümmer für Motoren; Erdölraffiniermaschinen; Einpackmaschinen; Parkettbohnergeräte, elektrisch; Schuhputzgeräte, elektrisch; Schneepflüge; Schweißapparate, gasbetrieben; Lötrohre, gasbetrieben; Lötkolben, gasbetrieben; Staubsaugerzubehörteile zum Versprühen von Duftstoffen und Desinfektionsmitteln; Staubsaugerschläuche; Staubsauger; Vibratoren [Maschinen] für industrielle Zwecke; Bohnermaschinen und -apparate [elektrisch]; Maschinen für die Bespannung von Tennisschlägern; Maschinen für die Montage von Fahrrädern; Kultivator (motorgetrieben) [Grubber]; Farbspritzpistolen (Airbrushpistole); hydraulische Türöffner und -schliesser [Maschinenteile]; Kickstarter für Motorfahrräder; mechanisierte Fördereinrichtungen für die Tierhaltung; Laufbänder zur Personenbeförderung; Schalldämpfer für Motoren [Auspuff]; pneumatische Türöffner und -schliesser [Maschinenteile]; Staubsaugerbeutel; gasbetriebene Schneidbrenner; Windturbinen; Bremsscheiben, ausgenommen für Fahrzeuge; Elektroden für Schweißgeräte; Schweißgeräte [elektrisch]; Lötapparate [elektrisch]; Lötkolben [elektrisch]; Lichtbogenschweißgeräte; Lichtbogenschneidgeräte; Lötlampen; Korbpressen; Gebläse; Elektroplattiergeräte; Galvanisierungsgeräte; Verkaufsautomaten; Türschließer, elektrische; Türöffner [elektrisch]; Liftsteuerungen; Schweißgeräte, elektrische, für Kunststoffverpackungen; Kraft- und Treibstoffzapfsäulen für Tankstellen; Brennstoffpumpen mit Selbstregulierung; Maschinen für die Metallbearbeitung; Maschinen für die Holzbearbeitung; Maschinen für die Kunststoffverarbeitung; Maschinen für die chemische Industrie; Maschinen für die Landwirtschaft; Maschinen für die Getränkeindustrie; Windgeneratoren; Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen für Landfahrzeuge; Windräder zur Stromerzeugung; Bremsklötze, ausgenommen für Fahrzeuge; Kuvertiermaschinen;

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Klasse 9:

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elektrische Spulen; Teilchenbeschleuniger; Reflexscheiben für Kleidung, zum Schutz vor Verkehrsunfällen; Unfallschutzvorrichtungen für den persönlichen Gebrauch; Unfall-, Strahlen- und Feuerschutzbekleidungsstücke; Akkumulatoren [elektrisch] für Fahrzeuge; Akkumulatorengefäße; Akkumulatorenkästen; Säuremesser für Akkumulatoren; Hydrometer; Platten für elektrische Akkumulatoren; Alarmpfeifen; Alarmgeräte [akustisch]; Schallleitungen; Schallplatten; Sprachrohre; Strahlenmesser; Additionsmaschinen; Aerometer; Vergrößerungsapparate [Foto]; Fernsteuergeräte [elektrodynamisch] für Eisenbahnweichen; Magnete; Elektromagnetspulen; Luftanalysegeräte; Alarmgeräte; Alkoholmesser; Diopterlineale; Nahrungsmittelanalysegeräte; elektrische Fernzündungsgeräte; Zündbatterien; Höhenmesser; Asbesthandschuhe zum Schutz gegen Unfälle; Asbestbekleidungsstücke zum Schutz gegen Feuer; Amperemeter [Stromstärkemesser]; Tonverstärker; Verstärkerröhren oder Verstärkerlampen; Windmesser; Kalibrierringe; Feuerlöscher; Anoden; Anodenbatterien; Antennen; Blendschutzbrillen; Blendschutzschirme; Entstörgeräte [Elektrizität]; elektrische Transformatoren; Apertometer [Optik]; Geldzähl- und Geldsortiermaschinen; Verteilerschränke [Elektrizität]; Landvermessungsinstrumente; Vermessungsketten; Objektive für die Astrofotografie; Elektronenröhren; Unterrichtsapparate [audiovisuell]; geldbetätigte Musikboxen; Mechaniken für geldbetätigte Automaten; Mechaniken für münzbetätigte Automaten; Kaliber [Messgeräte]; Komparatoren; Feuermelder; Druckverlustanzeiger [automatisch] für Fahrzeugreifen; Schutzanzüge für Flieger; Alarmglocken [elektrisch]; Wünschelruten; Rettungsflöße; Waagen; meteorologische Ballons; Entmagnetisiergeräte für Magnetbänder; Tonbandgeräte; Magnetbänder; Barometer; Wägemaschinen; Brückenwaagen; Feuerpatschen; Ladegeräte für elektrische Akkumulatoren; Betatrons; Fahrkartenautomaten; Lautsprecherboxen; Vorsatzlinsen [Optik]; Klemmen [Elektrizität]; Ventilköpfe mit Druckmesser; Galvanometer; Klingelknöpfe; Abzweigdosen, -kästen [Elektrizität]; Tonarme für Plattenspieler; Wasserwaagen; Lochkartenbüromaschinen; Kabelmäntel für elektrische Leitungen; Rahmen für Diapositive; Rechenscheiben; Rechenschieber; Rechenmaschinen; Schieblehren; Lehren [Messinstrumente]; Lichtpausapparate; Filmkameras; Kapillarröhren; Tonträger; Schutzhelme; Atemmasken [ausgenommen für künstliche Beatmung]; Masken für Schweißer; Kneiferkettchen; Wärmekontrollgeräte; Dunkelkammern [Fotografie]; Kesselkontrollgeräte; elektrisch heizbare Socken; Trockenständer [Fotografie]; Montiervorrichtungen für kinematografische Filme; gedruckte Schaltungen; Blinker [Lichtsignale]; Signalglocken; Objektträgerkassetten für die Mikroskopie; Kollektoren [elektrisch]; elektrische Anlagen für die Fernsteuerung industrieller Arbeitsvorgänge; Klappenschränke [Elektrizität]; Schalter; Schiffskompasse; Okulare; Buchungsmaschinen; Fadenzähler; Pedometer; Zählwerke; Taktmesser; Elektrokondensatoren; Leiter [elektrisch]; Kabelkanal [elektrisch]; Stromschließer; Verbindungsteile [Elektrizität]; Anschlussdosen, -kästen [Elektrizität]; Schaltanschlusstafeln; Kontakte [elektrisch]; Frankierungskontrollgeräte; Kontrollapparate [elektrisch]; Überwachungsapparate [elektrisch]; Geschwindigkeitskontrollgeräte für Fahrzeuge; Stromwandler; Fotokopiergeräte [fotografische, elektrostatische, thermische]; Kneiferschnüre; Glaskolben [Retorten]; Retortenuntersetzer; Korrektionslinsen [Optik]; Objektive [Optik]; kosmografische Instrumente; Taucheranzüge; Schaltgeräte [elektrisch]; Schalter [Stromunterbrecher]; Begrenzer [Elektrizität]; Steckdosen; Stromgleichrichter; Zellenschalter [Elektrizität]; Metermaße für Näherinnen; Schmelztiegel; Apparate zur Messung der Lederstärke; Zyklotrons; Falschgelddetektoren; Auslöser [Fotografie]; Densimeter; Zeichentrickfilme; Laborplatten; Metalldetektoren für gewerbliche oder militärische Zwecke; Sonare; Detektoren; Verschlüsse [Fotografie]; Schallmembranen; Rahmungsgeräte für Diapositive; Fotoapparate; Diapositive; Diaprojektoren; Entfernungsmessgeräte; Diktiermaschinen; Diffraktionsgeräte [Mikroskopie]; Lautsprecher; Stromunterbrecher; Plattenspieler; Mikroskope; Apparate zum Aufzeichnen von Entfernungen; Entfernungsmesser [Telemeter]; Verteilertafeln [Elektrizität]; Schaltpulte [Elektrizität]; Zirkel [Messinstrumente]; Maße; Messgeräte; Dynamometer; Wasserstandsanzeiger; Rettungsleitern; Blitzlichtlampen [Fotografie]; Telefonhörer; Fluoreszenzschirme; Projektionsschirme; Gesichtsschutzschirme für Arbeiter; Schirme [Fotografie]; Abtropfständer für fotografische Zwecke; Stromverlustanzeiger; Messgeräte [elektrisch]; Elektrokabel; Leitungsrohre [elektrisch]; Schalttafeln [Elektrizität]; galvanische Elemente; Anschlussteile für elektrische Leitungen; Kupplungen, elektrische; Relais [elektrisch]; Glas mit elektrisch leitendem Überzug; Elektrolyseure; Sender für elektronische Signale; Sender [Fernmeldewesen]; Reinigungsvorrichtungen für Schallplatten; Tonaufzeichnungsfilme; Fahrtenschreiber für Fahrzeuge; Spulen [Fotografie]; Schilder [mechanisch]; Epidiaskope; Reagenzgläser; Auswuchtgeräte; Thermostate; Ergometer; Materialprüfinstrumente und -maschinen; Eierdurchleuchter; Lehren; Benzinuhren; Funkenfänger; Spezialetuis für fotografische Apparate und Instrumente; Kneiferetuis; Analysegeräte, nicht für medizinische Zwecke; Refraktometer; Belichtungsmesser; Fakturiermaschinen; Gärungsapparate [Laborgeräte]; Apparate zur Sicherung des Schienenverkehrs; Elektrodrähte; Magnetdrähte; Lotbleie; Senklote [Bleilote]; Unfallschutznetze; Rettungsnetze; Rettungsplanen; Filmschneidegeräte; Filter für Atemmasken; Filter für fotografische Zwecke; Ladegeräte für Akkumulatoren; Hochfrequenzgeräte; Frequenzmesser; Schmelzsicherungen; Radios; Bleiglanzdetektoren; galvanische Zellen; Unfallschutzhandschuhe; Taucherhandschuhe; Schutzhandschuhe gegen Röntgenstrahlen für gewerbliche Zwecke; Gasanalysegeräte; Gaszähler [Messinstrumente]; Vermessungsapparate und -instrumente; Messstangen; Trockenapparate für Fotografien; Satiniergeräte für Fotografien; Lineale [Messinstrumente]; Messgläser; Raster für die Fotogravur; Gitter für elektrische Akkumulatoren; Feuerschutzbekleidung; Empfangsgeräte [Ton-, Bild-]; Lichtpausapparate [Heliografie]; Hologramme; Hygrometer [Feuchtigkeitsmesser]; Kabelkennfäden für elektrische Leitungen; Kabelkennmäntel für elektrische Leitungen; Rettungsvorrichtungen; Strahlrohre für Feuerlöschzwecke; Feuerlöschfahrzeuge; Feuerspritzen; Klinometer; Taxameter; Mengenmesser; Vakuummesser; Geschwindigkeitsanzeiger; Induktoren [Elektrizität]; Anker [Elektrizität]; Datenverarbeitungsgeräte; Arbeitskontrollspiegel; Wechselsprechapparate; Kassettenrahmen [Fotografie]; Stromwender; Ionisationsgeräte, nicht zur Behandlung von Luft oder Wasser; Türgucker; Rockabrunder; Spezialmöbel für Laboratorien; Laktodensimeter; Laktometer; Dunkelkammerlampen [Fotografie]; optische Lampen; Laternae Magicae; Signallaternen; Laser, nicht für medizinische Zwecke; optische Linsen; Briefwaagen; Logs; Senkschnüre; Lupen [Optik]; Leuchtschilder; Neonröhren für die Werbung; Brillen [Optik]; okularbestückte Instrumente; Nivellierfernrohre; Brillengläser; Optikerwaren; Manometer; Periskope; Schutzmasken; mathematische Instrumente; Mechaniken, geldbetätigt, für Fernsehapparate; Megafone; Speichergeräte für Datenverarbeitungsanlagen; Winkelmaße [für Schreiner]; Quecksilberrichtwaagen; Geschwindigkeitsmesser [Fotografie]; Präzisionsmessgeräte; Messinstrumente; meteorologische Instrumente; Meterstäbe; Mikrometerschrauben für optische Instrumente; Mikrofone; Mikrotome; Zeitschaltuhren, nicht für Uhrwerke; Spiegel [optisch]; Atemgeräte zum Tauchen; nautische Apparate und Instrumente; Schiffssignalanlagen; Navigationsinstrumente; Brillenfassungen, -gestelle; Batterien [elektrisch]; Akkumulatoren [elektrisch]; Richtwaagen [Instrumente für die Feststellung der Horizontalen]; Nivellierinstrumente; Kneiferfassungen; Prismen [Optik]; Beobachtungsinstrumente; Oktanten; Ohmmeter; Wellenmesser; optische Apparate und Instrumente; optisches Glas; Laptops (Computer); Computer-Programme [gespeichert]; Oszillografen; Apparate zum Umfüllen von Sauerstoff; Ozonisierungsapparate; Mikrometer; Signaltafeln, leuchtend oder mechanisch; Blitzableiter; Parkuhren; Apparate und Instrumente für die Astronomie; Apparate zum Messen der Fellstärke; Säuremesser; Wägeapparate und -instrumente; Salzwaagen; Waschschalen [Fotografie]; Stative für Fotoapparate; Sucher [fotografisch]; Fotometer; Bildfunkgeräte; physikalische Apparate und Instrumente; automatische Steuerungseinrichtungen für Fahrzeuge; Kneifer [Augengläser]; Pipetten; Messtische [Messinstrumente]; Planimeter; Ohrtampons für Taucher; Klingeln [Alarmanlagen]; Gewichte; Polarimeter; Funksprechgeräte; Funktelegrafiegeräte; Druckmessgeräte; Druckschreiber; Projektionsgeräte; Rostschutzvorrichtungen [kathodisch]; Feuerschutzbekleidungsstücke; Mundschutz; Pyrometer; Radargeräte; Radios für Fahrzeuge; radiologische Apparate für gewerbliche Zwecke; Winkelmesser; Apparate und Anlagen zur Erzeugung von Röntgenstrahlen, nicht für medizinische Zwecke; Röntgenröhren, nicht für medizinische Zwecke; Schutzvorrichtungen gegen Röntgenstrahlen, nicht für medizinische Zwecke; Fernsprechapparate; Refraktoren; Röntgenapparate, nicht für medizinische Zwecke; Spektroskope; elektrische Widerstände; Thermometer [nicht für medizinische Zwecke]; Atemschutzgeräte mit Luftfilter; Atemgeräte, außer für künstliche Beatmung; Rheostate; Schnellwaagen; Signalanlagen, leuchtend oder mechanisch; Saccharimeter; Sonden für wissenschaftliche Zwecke; Satelliten für wissenschaftliche Zwecke; Membranen für wissenschaftliche Apparate; Unterrichtsapparate; Drosselspulen; Kabelklemmen [Elektrizität]; elektrische Schlösser; Sextanten; Signalpfeifen; Warndreiecke für Fahrzeuge; Signalfernsteuergeräte [elektrodynamisch]; Simulatoren für die Lenkung und die Kontrolle von Fahrzeugen; Sirenen; Tonübertragungsgeräte; Tonaufzeichnungsgeräte; Tonwiedergabegeräte; Lotungsgeräte, -maschinen; Senkbleie; Tonmessgeräte; Spektrografen; Sphärometer; Stereoskope; Stereoskopische Geräte; Saphirnadeln für Plattenspieler; Sulfitometer; Fernschreiber; Tachometer; Gewindelehren; Telegrafiegeräte; Fernsehapparate; Telegrafendrähte; Fernsteuerungsgeräte; Funkmasten; Teleprompter; telefonische Übertragungsapparate; Fernschalter; Feldstecher; Teleskope; Temperaturanzeiger; Zeitaufzeichnungsgeräte; Theodolite; Thermostate für Fahrzeuge; Totalisatoren [Addierwerke]; Drehzahlmesser; Geschwindigkeitsregler für Plattenspieler; Sender [Telekommunikation]; Präzisionswaagen; Streichmaße; Vakuumröhren [drahtlose Telegrafie und Telefonie]; Urometer; Variometer; Nonien; Videobänder; Viskosimeter; Diebstahlalarmanlagen [elektrisch]; Spannungsregler für Fahrzeuge; Wahlmaschinen; Voltmeter; Vorrichtungen zum Auswechseln von Plattenspielernadeln; Destillierkolben [Laborgeräte]; Drähte aus Metalllegierungen für elektrische Sicherungen; Antikathoden; Hundepfeifen; Zielfernrohre für Schusswaffen; Diebstahlalarmgeräte; Azimutalinstrumente; Leuchtbojen; Halter für elektrische Spulen; Filme [belichtet]; Straßenbegrenzungspfosten [leuchtend oder mechanisch]; Rettungsbojen; Signalbojen; Summer; Kompasse; Nebelsignale [ohne Zündstoffe]; Registrierkassen; Röntgenschirme für gewerbliche Zwecke; Identifikationskarten, magnetische; Fotoelemente; Densitometer; Magnetplatten; Disketten; Reinigungsbänder für Tonköpfe; Videorecorder; Computertastaturen; Schaltkreise, integrierte; Halbleiter; Chips [integrierte Schaltkreise]; Textverarbeitungsgeräte; Kathoden; Rettungswesten; Rettungsringe; chemische Apparate und Instrumente; kinematografische Filme [belichtet]; Material für elektrische Leitungen [Drahte, Kabel]; Kontaktlinsen; Kontaktlinsenetuis; Brutapparate für Bakterienkulturen; Sonnenbatterien; Kupferdraht [isoliert]; Entladungsröhren [elektrisch], nicht für Beleuchtungszwecke; Blenden [Fotografie]; Präparierbestecke für die Mikroskopie; Destilliergeräte für wissenschaftliche Zwecke; Dosiergeräte; Türklingeln [elektrisch]; Brillenetuis; Brennöfen für Laborzwecke; optische Fasern [Lichtleitfäden]; Telefondrähte; Röntgenfilme [belichtet]; Ultraviolettfilter für fotografische Zwecke; Schalltrichter für Lautsprecher; Stative für Kameras; Strichcodeleser; kugelsichere Westen; Markierungsbojen; Siliziumscheiben [für integrierte Schaltkreise]; Chromatografiegeräte für Laborzwecke; Chronografen [Zeiterfassungsgeräte]; Compact-Disks [Ton, Bild]; Compact-Disks [ROM, Festspeicher]; Computerbetriebsprogramme [gespeichert]; Computerperipheriegeräte; Computer-Software [gespeichert]; optische Kondensatoren; akustische Koppler; Koppler [Datenverarbeitung]; Dekompressionskammern; Plotter; Tauchermasken; elektronische Stifte [für Bildschirmgeräte]; kodierte Magnetkarten; Faxgeräte; Feuerlöschboote; Interfaces [Schnittstellengeräte oder -programme für Computer]; Plattenwechsler [Datenverarbeitung]; Knieschützer für Arbeiter; Dimmer [Lichtregler]; Magnetdatenträger; Codierer [Datenverarbeitung]; Magnetbandgeräte [Datenverarbeitung]; Mikroprozessoren; Modems; Monitore [Computerhardware]; Monitore [Computerprogramme]; Mäuse [Datenverarbeitung]; Klarschriftleser [Datenverarbeitung]; optische Datenträger; optische Platten [Datenverarbeitung]; Drucker für Computer; Zentraleinheiten [für die Datenverarbeitung]; Lesegeräte [Datenverarbeitung]; Sicherheits-Kombigurte [ausgenommen für Fahrzeugsitze oder Sportsausrüstungen]; Scanner [Datenverarbeitung]; Rauchdetektoren; Transistoren [elektronische]; Röntgenbilder [ausgenommen für medizinische Zwecke]; Verbindungsmuffen für Elektrokabel; Rechenbretter (Abakusse); elektronische Terminkalender; Anrufbeantworter; Videokameras; Kassettenabspielgeräte; CD-Player; Diagnoseapparate, nicht für medizinische Zwecke; Diskettenlaufwerke [für Computer]; Stromschienen für Scheinwerfer; Taschenübersetzer, elektronische; Sicherungsetiketten, elektronische für Waren; Feuerlöschdecken; Blitzlichte [Fotografie]; Karten mit integrierten Schaltkreisen [Smartcards]; Messlöffel; Notebooks (Computer); elektronische Anzeigetafeln; Taschenrechner; Unfall-, Strahlen-, Feuerschutzschuhe; Sprinkleranlagen (Brandschutz); Anlasserkabel für Motoren; Sonnenbrillen; Stechuhren [Zeiterfassungsgeräte]; Videokassetten; Videospielkassetten; Videobildschirme; Bildtelefone; Sportbrillen; Nasenklemmen für Schwimmer; Schutzhelme für den Sport; Elektronische Publikationen [herunterladbar]; Computerprogramme [herunterladbar]; Navigationsgeräte für Fahrzeuge [Bordcomputer]; dekorative Magnete; Mobiltelefone; Mauspads [Mausmatten]; Tragbare Stereogeräte; Handgelenkauflagen zur Verwendung mit Computern; Koaxialkabel; optische Faserkabel; Steckdosenabdeckungen; Wassertiefenmesser; Elektrozäune; Spielprogramme für Computer; Kopfhörer; Strombegrenzer für Beleuchtungsapparate; Personenrufgeräte [Pager]; Satellitennavigationsgeräte; Magnetventile [elektromagnetische Schalter]; Überspannungsschutzgeräte; tragbares Sprechfunkgerät; Windsäcke [Windanzeiger]; Licht-Zeiger [Laserpointer]; Übungspuppen für die Wiederbelebung [Instruktionsapparate]; Regulatoren für Bühnenbeleuchtung; Sanduhren; DNS-Chips; DVD-Spieler, DVD-Player; Geldautomaten; Verkehrsampeln [Lichtsignalanlagen]; Freisprecheinrichtung für Telefone; Asbestschutzschirme für Feuerwehrleute; Reithelme; Spezialbekleidung für Labore; codierte Identifikationsarmbänder, magnetisch; Transponder; Klingeltöne zum Herunterladen für Mobiltelefone; Musikdateien zum Herunterladen; Bilddateien zum Herunterladen; Crashtest-Dummys; Laborzentrifugen; gedruckte Leiterplatten; USB-Sticks; GPS-Geräte; tragbare Abspielgeräte; Riemen für Mobiltelefone; Leuchtdioden [LEDs]; Trioden; Transformatoren zur Spannungserhöhung; Laptops; Feuerwehrschläuche; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Taschen für Mobiltelefone; wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und Unterrichtsinstrumente; Solarkollektoren zur Stromerzeugung; herunterladbare Bilddateien; codierte Service- und Identifikationskarten; Computerbildschirme; digitaler Bilderrahmen; elektrische Sensoren; Endoskope, nicht für medizinische Zwecke; Osmoseapparate für wissenschaftliche oder Unterrichtszwecke; Parabolspiegel zur Bündelung von Lichtstrahlen; Solarmodule zur Stromerzeugung; Ultraschallgeräte, nicht für medizinische Zwecke; Schütze (Elektrizität); Laptoptaschen;

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Klasse 21:

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Tränkgefäße; Tröge; Stahlwolle für Reinigungszwecke; Waschbretter; Isoliergefäße für Nahrungsmittel; Teppichklopfer; Glasampullen; Tierborsten [Bürsten- und Pinselwaren]; Geflügelfußringe; Sprührohre für Bewässerungsschläuche; Beregnungsgeräte; Bürsten; Rasensprenger; Gießkannen; Brotkörbe; Vogelringe; Vogelbäder; Besen; Teppichkehrer; Glasballons [Behälter]; Eimer aller Art; Becken [Behälter]; Küchengeschirr; Gießtüllen; Striegel; Butterdosen; Butterglocken; Bierkrüge; Einmachgläser; Trinkgefäße; Isoliergefäße für Getränke; Papierhandtuchspender aus Metall; Seifendosen; Teedosen; Schalen; Korbflaschen; Stiefelknechte; Glasstöpsel; Korkenzieher; Glaskugeln; Flaschen; Isolierflaschen; Kühlflaschen; Flaschenöffner; Bratspieße; Nagelbürsten; Bürsten zur Körper- und Schönheitspflege; Bürsten für Lampengläser; Bürstenwaren; Bürstenmachermaterial; Borsten; Räuchergefäße; Essig- und Ölkännchen; Kabaretts [Servierplatten]; Vogelbauer [Vogelkäfige]; Siebe [Haushaltsgeräte]; Isolierbehälter, -gefäße; Karaffen; Speisekartenhalter; Kasserollen; Scheuerkissen aus Metall; Aschensiebe [Haushaltsartikel]; Keramikerzeugnisse für den Haushalt; Fliegenklappen; Kochkessel; Schuhbürsten; Pferdebürsten; Futtertröge; Tierkämme; Kämme; Putztücher; Chinaporzellan; Formen [Küchenartikel]; Parkettbohnergeräte, nicht elektrisch; Mixbecher [Shaker]; Leimtöpfe; Gläser [Gefäße]; Trinkhörner; kosmetische Geräte; Filter für den Haushalt; Obstschalen; Messerbänke für den Tisch; Deckelverschlüsse für Kochtöpfe; Topfdeckel; Überzüge für Bügelbretter; Krawattenspanner; Mixgeräte für den Haushalt, nicht elektrisch; Seiher [Haushaltsgeräte]; Kristallglaswaren; Formen für Eiswürfel; Polierleder; Kochtöpfe; Schaufeln [Tafelzubehör]; Kochformen [Küchenartikel]; Putzgeräte, handbetätigt; Zahnstocher; Waschwannen; Platten gegen das Überkochen von Milch; Schneidbretter für die Küche; Kämme [grobe]; Abstaubgeräte, nicht elektrisch; Bügeleisenuntersetzer; Glaspulver für Dekorationszwecke; Toilettennecessaires; Toilettenpapierspender; Seifenspender; Siphons für kohlensäurehaltige Wässer; emailliertes Glas; Schuhspanner [Leisten]; Trichter; Gewürzservice; Toilettenschwämme; Schwammhalter; Möbelwischtücher; Wäschespinnen; Stoffeimer; Kammetuis; Steingutware; Blumen- und Pflanzenhalter [Blumengestecke]; Blumentöpfe; Schneebesen, nicht elektrisch, für den Haushalt; Mopps; Bratpfannen; Bohnerbürsten; Fruchtpressen, nicht elektrische, für Haushaltszwecke; Rauchverzehrer für den Haushalt; Kochgeschirre [Gamellen]; Handschuhweiter; Kuchenformen; Spiegelglas [Rohmaterial]; Feldflaschen; Grillroste [Küchengeräte]; Grillständer; Kalfaterpinsel; Puderquasten; Glas, roh oder teilweise bearbeitet, ausgenommen Bauglas; Insektenfallen; Glaswolle, ausgenommen zur Isolierung; Töpfe; Gemüseschüsseln; Likörservice; Schöpflöffel; Majolika; Zerkleinerungsgeräte für den Haushalt, nicht elektrisch; Haushaltsgeräte; Tischbesen; Glasmosaiken, nicht für Bauzwecke; Mühlen für Haushaltszwecke, handbetrieben; Wollabfälle für Reinigungszwecke; Nesteier, künstliche; Eierbecher; Opalgläser; Opalglaswaren; Putzkissen; Brotbretter; Picknickkoffer [Geschirr]; Hosenpressen; Papierteller; Siebe; Teigroller; elektrische Kämme; Tortenheber, -schaufeln; Weinheber; Bügelbretter; Tabletts, aus Papier, für den Haushalt; Schwenkkasserollen; Brauseköpfe für Gießkannen; Pfeffermühlen, handbetrieben; Pfefferstreuer; Polierapparate und -maschinen, nicht elektrisch, für Haushaltszwecke; Poliermaterial [ausgenommen Poliermittel, -papier, -steine]; Schweinsborsten; Porzellan; Vasen; Seifenhalter, -schalen; Nachttöpfe; Töpferwaren; Abfalleimer; Puderdosen; Eiskübel; Reiben [Haushaltsartikel]; Rattenfallen; Gefäße für Haushalt oder Küche; Serviettenringe; Salatschüsseln; Salzstreuer, -fässer; Wäschetrockenständer; Blumen- und Pflanzenspritzen; Tafelservice [Geschirr]; Schüsseln; Teeservice [Tafelgeschirr]; Handtuchhalter; Speiseeisgeräte; Untertassen; Schuhanzieher; Suppenschüsseln; Augenbrauenbürsten; Fallen für Mäuse; Statuen aus Porzellan, Steingut, Keramik oder Glas; Zuckerdosen; Tafelaufsätze; Tassen; Kleiderspanner; Teekannen; Knopfhaken [Knöpfer]; Sparbüchsen; Toilettengeräte [Körperpflege]; Urnen; Tafelgeschirr; Parfümzerstäuber; Glas mit eingebetteten, dünnen elektrischen Leitern; Glaswaren, bemalte; Glas für Kraftfahrzeugscheiben [Halbfabrikate]; Becher; Aerosolzerstäuber, nicht für medizinische Zwecke; Kunstgegenstände aus Porzellan, Ton oder Glas; Teller; Schnellkochtöpfe, nicht elektrisch; Rührgeräte, nicht elektrisch; Babyflaschenwärmer, nicht elektrisch; Rasierpinsel; Rasierpinselhalter; Kerzenmanschetten; Glasbehälter; Bonbonnieren; Leuchter; Wasserkessel, nicht elektrisch; Tee-Eier; Zahnbürsten; elektrische Bürsten [ausgenommen Maschinenteile]; Büsten aus Porzellan, Ton oder Glas; Manschetten, nicht aus Papier, für Blumentöpfe; Kaffeemühlen, handbetrieben; Kaffeeservice [Tafelgeschirr]; Kaffeefiltergeräte, nicht elektrisch; Kaffeeperkolatoren, nicht elektrisch; Karaffenuntersetzer, nicht aus Papier, ausgenommen Tischwäsche; Scheuerkissen für die Küche; Fritteusen, nicht elektrische; tragbare Kühltaschen, -boxen, nicht elektrische; Mundduschen; Chamoisleder für Reinigungszwecke; Schuhputzgeräte, nicht elektrisch; Käseglocken; Körbe für den Haushalt; Tabletts für den Haushalt; Baumwollabfälle für Putzzwecke; Schüsseldeckel; Schüsseluntersetzer [Tischutensilien]; Kannen und Krüge; Küchengefäße; Küchengeräte; Kochutensilien; Zahnstocherbehälter; Zahnbürsten, elektrische; Desodorierungsgeräte für den persönlichen Gebrauch; Schaber zum Reinigen von Behältern; Schilder aus Porzellan oder Glas; Schwämme für den Haushalt; Staubwedel; Staubtücher; Quarzglasfasern, nicht für Textilzwecke; Glasfasern, ausgenommen für Isolier- und Textilzwecke; Figuren [Statuetten] aus Porzellan, Keramik, Steingut oder Glas; Glasfäden, nicht für Textilzwecke; Kaffeekocher, nicht elektrisch; Teesiebe; Flakons; Haushaltshandschuhe; Käfige für Haustiere; Essig- und Ölständer; Kühlelemente für Nahrungsmittel [Haushalt]; Polierhandschuhe; Kerzenauslöscher; Babybadewannen [tragbare]; Transportkäfige für Haustiere; Bodenwischtücher [Putztücher]; Spülbürsten; Zimmerterrarien [für Pflanzenkulturen]; Streukästen für Haustiere; Quarzgut [Halbfertigerzeugnis], ausgenommen für Bauzwecke; Waffeleisen, nicht elektrisch; Brotkästen; Essstäbchen; Putzwolle; Wäscheklammern; Rührstäbchen für Cocktails; Spritzbeutel; Plätzchen-, Keksausstechformen; Keksdosen; Papier- oder Plastikbecher; Trinkgläser; Zahnseide; Gartenhandschuhe; Dampfkochtöpfe, nicht elektrisch; Kühltaschen; Servierdrehplatten; Proviantdosen; Rührlöffel [Küchengeräte]; Nudelmaschinen, handbetätigt; Teigmesser; Gummisaugglocken zur Abflussreinigung; Schaber [Küchengeräte]; Hautpeelingschwämme; Knoblauchpressen [Küchengerät]; Wegwerfteller; Stangen und Ringe für Handtücher; Toilettenpapierhalter; Zimmeraquarien; Abdeckungen für Aquarien; Zimmerterrarien [Vivarien]; Wischmopppressen; Papierkörbe; Blumenkästen; Trinkhalme; Teemützen, -wärmer; Abschminkgeräte; Insektenanlock- und -vertilgungsgeräte, elektrische; Geräte für Haushalte und Küche; Pinsel (ausgenommen für Malzwecke); Topfhandschuhe; Putzzeug; Topflappen; Schwämme.

13

Die Eintragung wurde am 31. Oktober 2013 veröffentlicht.

14

Der ursprüngliche Anmelder und Markeninhaber, Herr S… aus K…, H…, übertrug die verfahrensgegenständliche Marke auf Herrn S1… aus H… Die Umschreibung der Rechteübertragung wurde im Markenregister am 7. März 2014 veröffentlicht.

15

Mit Antrag vom 2. Juli 2014 hat die Löschungsantragstellerin und Beschwerdegegnerin die Löschung der angegriffenen Marke beantragt. Diesem Antrag, der dem Inhaber der angegriffenen Marke am 4. August 2014 zugestellt worden ist, hat er mit Schriftsatz vom 2. Oktober 2014, eingegangen beim DPMA am gleichen Tage, widersprochen.

16

Die Antragstellerin, die unter der Bezeichnung ACL Inc. firmiert, ist unter anderem Inhaberin der deutschen Marke 302 48 880 "Abbildung, welche für die Waren der Klasse 21 und 3 (Putz-, Reinigungs-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; reinigende und/oder antistatische Flüssigkeiten und/oder Sprays, insbesondere für Computer, Computerzubehör und Bildschirme, Kopier- und Faxgeräte, Drucker sowie für andere Büromaschinen und Geräte, einschließlich für CD-Laufwerke und CD-Zubehör; Putzzeug; Putz- und Reinigungstücher mit und ohne Reinigungsmittel, antistatische Tücher) seit dem Jahr 2002 registriert ist. Sie ist ebenfalls Inhaberin der Unionsmarke 013036363 "STATICIDE", registriert für Teile von Waren der Klasse 1 (Anmeldedatum: 27.06.2014), sowie der Unionsmarkenanmeldung 015207392 "ACL Staticide", registriert für Teile der Waren der Klassen 1, 3 und 9 (Anmeldedatum: 10.03.2016). Gegen letztere ist ein vom Antragsgegner eingeleitetes Widerspruchsverfahren auf der Grundlage der angegriffenen Marke vor dem EUIPO anhängig, welches bis zum Abschluss des hiesigen Löschungsverfahrens ausgesetzt ist.

17

Mit Beschluss vom 9. November 2015 hat die Markenabteilung 3.4 des DPMA dem Löschungsantrag stattgegeben und dem Inhaber der angegriffenen Marke die Kosten des Verfahrens auferlegt. Zur Begründung hat sie ausgeführt, dass sich aus der Gesamtschau der Umstände der Anmeldung der angegriffenen Marke ergeben würde, dass der Rechtsvorgänger des Inhabers der angegriffenen Marke diese nicht zur Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern offensichtlich in der Absicht, in rechtsmissbräuchlicher Weise Dritte mit Unterlassung- oder Geldforderungen zu überziehen bzw. zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen, angemeldet habe. Das angegriffene Zeichen enthalte das Firmenkennzeichen (ACL) der Antragstellerin sowie den Bestandteil "Abbildung", der für die Antragstellerin mehrfach markenrechtlich geschützt sei (Deutsche Marke 302 48 880, Unionsmarke 13036363; US-Marke 1171827). Es sei absolut identisch mit der Produktbezeichnung "ACL Abbildung" der Antragstellerin, unter welcher sie seit 1969 und mittlerweile nahezu weltweit – auch in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 1989 – ihre Produkte vertreibe. Die Schriftarten, die Farbe und grafischen Bestandteile seien übernommen worden. Die angegriffene Marke sei für eine Vielzahl von Waren eingetragen worden und umfasse im Wesentlichen auch diejenigen Waren in den Klassen 1, 3 und 21, für die die Antragstellerin das Kennzeichen "ACL Abbildung" benutze bzw. markenrechtlichen Schutz genieße.

18

Der Rechtsvorgänger des Inhabers des angegriffenen Zeichens habe im Zeitpunkt der Zeichenanmeldung von der Existenz des Firmenkennzeichens sowie der Produktkennzeichnung gewusst. Die Antragstellerin habe nachgewiesen, dass es sich bei der Produktserie "ACL Staticide", welche aus antistatischen Reinigungsmitteln besehe, um das bekannte "Flagschiff" unter den ACL-Produkten handele, welches seit 1969 weltweit und seit 1989 in der Bundesrepublik Deutschland vertrieben werde. Letztlich sei die Kombination der Buchstabenfolge "ACL" und dem Wort "Staticide" – in identischer grafischer Nachahmung – ein Indiz dafür, dass der Rechtsvorgänger des Antragsgegners sehr genau Kenntnisse von der Antragstellerin und deren benutzten Kennzeichen zum Anmeldezeitpunkt gehabt habe.

19

Es seien keine Gründe für ein eigenes, schutzwürdiges Interesse des Antragsgegners an dem angegriffenen Zeichen ersichtlich. Er habe keine vernünftigen Gründe für die eigene Nutzung abgegeben.

20

Aus dem Gesamtverhalten sei zu schließen, dass der Rechtsvorgänger des Inhabers des angegriffenen Zeichens von vornherein geplant habe, in rechtsmissbräuchlicher Weise zu versuchen, die eigentlichen Namens- und Nutzungsberechtigten der Bezeichnung bzw. Dritte zum Erwerb von Rechten aus dem angegriffenen Zeichen zu nötigen.

21

Der Umstand, dass die angegriffene Marke im Verlauf an den Antragsgegner übertragen wurde, rechtfertigt keine andere Entscheidung. Der Antragsgegner müsse sich das Verhalten des Rechtsvorgängers zurechnen lassen.

22

Schließlich habe der Antragsgegner die Kosten des Löschungsverfahrens zu tragen. Es lägen besondere Umstände, die es rechtfertigen würden, von dem allgemeinen Grundsatz abzuweichen, dass jeder Verfahrensbeteiligte seine Kosten selber trage. Der Rechtsvorgänger des Inhabers der angegriffenen Marke habe bei der Markenanmeldung Ziele verfolgt, die rechtlich keine Billigung fänden. Die Antragstellerin sei gezwungen gewesen, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

23

Gegen den Löschungsantrag stattgebenden Beschluss hat der Antragsgegner Beschwerde eingelegt.

24

Der Antragsgegner vertritt die Ansicht, dass die streitgegenständliche Marke lediglich in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sei und dort gerade kein Unternehmenskennzeichen für die Antragstellerin bestehe. Die streitgegenständliche Marke genösse in der ihr eigenen Wort-Bildform keinen Schutz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Markenabteilung spekuliere, wenn sie ausführe, dass der Rechtsvorgänger des Inhabers der angegriffenen Marke im Zeitpunkt der Markenanmeldung von der Existenz des Firmenkennzeichens sowie der Produktkennzeichnung ALC Staticide gewusst habe. Eine Begründung unterlasse die Markenabteilung. Der Antragsgegner müsse auch nicht innerhalb der Benutzungsschonfrist entscheiden, ob er die Marke nutze oder nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt habe der Inhaber keinerlei Begründung für die Nutzung der Marke abzugeben. Es sei auch nicht der Beweis geführt worden, dass der Rechtsvorgänger des Antragsgegners rein zur Schädigungsabsicht die angegriffene Marke registriert habe. Der Rechtsvorgänger des Antragsgegners habe aber über die Klassen hinaus, für die die Antragstellerin markenrechtlichen Schutz genieße, zwei weitere Klassen eintragen lassen. Ferner habe der Antragsgegner bisher aus der angegriffenen Marke kein Kapital geschlagen. Der Antragsgegner behauptet, er sei Inhaber der Marke "ACL" in Volksrepublik China, wie es sich aus dem von ihm eingereichten Registerauszug ergebe, wegen dessen Inhalt auf die Kopie des Registerauszuges auf Bl. 22 GA verwiesen wird.

25

Der Beschwerdeführer beantragt,

26

den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 9. November 2015 aufzuheben und den Löschungsantrag zurückzuweisen.

27

Die Beschwerdegegnerin beantragt,

28

die Beschwerde zurückzuweisen und dem Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen.

29

Die Antragstellerin verteidigt den angefochtenen Beschluss. Sie rügt vorab die fehlende Aktivlegitimation des Antragsgegners sowie das Fehlen einer Vollmacht für das Beschwerdeverfahren. Auf Aufforderung des Gerichts hat der Verfahrensbevollmächtigte mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2016 eine Kopie des Personalausweises des Antragsgegners sowie mit Schriftsatz vom 11. November 2016 eine unterzeichnete Vollmacht, wegen dessen Inhalts auf Blatt 45 GA. Bezug genommen wird, vorgelegt.

30

Die Antragstellerin trägt vor, dass sie unter der Bezeichnung "ACL Inc." im Rechtsverkehr auch in der Bundesrepublik Deutschland auftrete. Diese Bezeichnung sei stets auf den Produkten angebracht. Als reine Schutzbehauptung des Antragsgegners sei es zurückzuweisen, dass er von der Produktkennzeichnung "ACL Staticide" der Antragstellerin keine Kenntnis gehabt habe. Dies würde bedeuten, dass der Rechtsvorgänger des Antragsgegners rein zufällig die Kombinationsbezeichnung "ACL Staticide" erfunden habe und dies rein zufällig auch noch in einer besonderen grafischen Ausgestaltung, die identisch mit derjenigen sei, die von der Antragstellerin seit 1969 benutzt werde. Eine eigene Benutzungsabsicht habe der Antragsgegner nicht dargelegt. Er habe auch keine. Der Vollbeweis einer Schädigungsabsicht sei nicht zwingend erforderlich, um eine bösgläubige Markenanmeldung zu bejahen. Entscheidend seien die Gesamtumstände. Auch wenn der Antragsgegner bisher keine Rechte aus der Marke gegenüber der Antragstellerin oder ihren Abnehmern geltend gemacht habe, sage dies nichts darüber aus, ob dies auch zukünftig der Fall sein werde. Der Hinweis auf die chinesische "ACL" Registrierung unter der Nummer 9082065 sei irreführend, weil Inhaber dieser Marke eine Person mit dem Namen X… mit Sitz in C… sei.

31

Wegen der Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

II.

32

Die Beschwerde ist nach § 66 MarkenG zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Die Markenabteilung 3.4. des DPMA hat auf den zulässigen Antrag auf Löschung der Eintragung der Marke wegen Nichtigkeit deshalb zu Recht die Löschung nach § 50 Abs. 1 MarkenG i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG angeordnet.

33

1. Die Beschwerde ist ungeachtet der von der Antragstellerin erhobenen Rügen zulässig.

34

a) Der Antragsgegner hat nach Überzeugung des Senats das Original der Verfahrensvollmacht zur Akte gereicht. Es handelt sich nicht um eine Kopie der Vollmacht mit eingescannter Kopie der Unterschrift.

35

Da es sich bei dem Beschwerdeführer um eine natürliche Person mit Staatsangehörigkeit von Großbritannien mit Wohnsitz in H… handelt, ist gemäß § 96 Abs. 1 MarkenG die Bestellung eines sog. Inlandsvertreters erforderlich, um wirksame Verfahrenshandlungen im laufenden Beschwerdeverfahren vornehmen zu können. Eine Vollmacht kann von jeder rechtsfähigen Person im Rahmen ihrer Geschäftsfähigkeit erteilt werden, also auch von natürlichen Personen (vgl. MüKoBGB/Schubert, 7. Aufl., § 167 Rn. 3-4, vgl. auch Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 96 Rn. 26). Die Bestellung eines Inlandsvertreters erfolgt in der Regel durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (Knoll, in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 96 Rn. 18).

36

Die zur Akte gereichte Vollmacht (Bl. 45 GA) wurde von dem Beschwerdeführer unterzeichnet und ist das Original einschließlich der Originalunterschrift. Es handelt sich nicht um eine eingescannte Kopie der Unterschrift. Die Vollmacht umfasst insbesondere auch Verfahren vor dem Bundespatentgericht.

37

b) Der Antragsgegner ist auch beteiligtenfähig nach § 82 MarkenG i. V. m. §§ 50 ff. ZPO. Aufgrund der Vorlage der Kopie des Personalausweises bestehen keine hinreichenden Zweifel an der Parteifähigkeit.

38

2. Der Antragsgegner hat dem ihm am 4. August 2014 zugestellten Löschungsantrag fristgerecht mit einem am 2. Oktober 2014 beim DPMA eingegangenen Schriftsatz widersprochen (§ 54 Abs. 2 MarkenG).

39

3. Die Beschwerde hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Die Markenabteilung hat die angegriffene Marke zu Recht gelöscht. Denn auf Grund der gesamten Umstände des Einzelfalls steht fest, dass der Rechtsvorgänger des Inhabers der angegriffenen Marke bei der Anmeldung der Streitmarke bösgläubig war, so dass die Streitmarke entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG eingetragen worden ist.

40

Bösgläubigkeit eines Anmelders i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG liegt vor, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig - insbesondere im Sinne wettbewerbsrechtlicher Unlauterkeit - erfolgt ist (BGH GRUR 2004, 510, 511 - S. 100; BPatG 30 W (pat) 61/09 - Cali Nails). Der Schutzversagungsgrund soll Anmeldungen von Marken erfassen, die von vornherein nicht dazu bestimmt sind, im Interesse eines lauteren Wettbewerbs Waren und Dienstleistungen als solche eines bestimmten Unternehmens zu individualisieren, sondern Dritte im Wettbewerb zu behindern (Hacker, Markenrecht, 4. Aufl. 2016, Rn. 168). Auszugehen ist davon, dass ein Anmelder nicht allein deshalb unlauter handelt, weil er weiß, dass ein anderer dasselbe Zeichen für dieselben Waren benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben (vgl. EuGH GRUR Int. 2013, 792, Rn. 37 - Malaysia Dairy Industries). Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Anmelders als wettbewerbswidrig erscheinen lassen. Ausgehend hiervon kann ein bösgläubiger Markenerwerb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes insbesondere darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes eines Vorbenutzers ohne rechtfertigenden Grund die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen anmeldet mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den weiteren Gebrauch der Marke zu sperren (BGH GRUR 1998, 1034 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADEMIKS). Darüber hinaus kann der Erwerb eines formalen Markenrechts, unabhängig vom Bestehen eines schutzwürdigen inländischen Besitzstandes eines Dritten, aber auch dann bösgläubig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG sein, wenn sich die Anmeldung der Marke unter anderen Gesichtspunkten als wettbewerbs- oder sittenwidrig darstellt. Das wettbewerblich Verwerfliche kann insoweit insbesondere darin gesehen werden, dass ein Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke verbundene - an sich unbedenkliche - Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH GRUR 2008, 917 Rn. 20 - EROS; GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADEMIKS). Dabei ist die maßgebliche Grenze zur Bösgläubigkeit dann überschritten, wenn das Verhalten des Markenanmelders bei objektiver Würdigung aller Umstände in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung eines Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (BGH GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elégance). Daher wird die Annahme einer Bösgläubigkeit nicht schon durch die Behauptung oder den Nachweis eines eigenen Benutzungswillens ausgeschlossen. Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich, wobei sich im Einzelfall bereits die Markenanmeldung als erster Teilakt eines zweckwidrigen Einsatzes darstellen kann, sich ein markenrechtlich zweckfremder Einsatz aber auch erst aus der späteren Ausübung des Monopolrechts ergeben kann (BGH GRUR 2001, 242, 243 f. - Classe E). Auch das Fehlen eines ernsthaften Benutzungswillens des Anmelders kann die Annahme nahelegen, er wolle die Marke zu dem Zweck verwenden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, in rechtsmissbräuchlicher Weise mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (BGH GRUR 2009, 780 Rn. 20 - Ivadal).

41

Nach diesen Grundsätzen sind im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine Löschung der verfahrensgegenständlichen Marke wegen Bösgläubigkeit der Antragsgegnerin i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG im Anmeldezeitpunkt gegeben. Die Umstände des Einzelfalles lassen den Schluss zu, dass der Anmelder, der Rechtsvorgänger des Antragsgegners, die angegriffene Marke in der Absicht hat eingetragen lassen, um die Antragstellerin infolge der Eintragung ohne eigene Benutzungsabsicht in ihrer wirtschaftlichen Entfaltung in der Bundesrepublik Deutschland zu behindern. Die Annahme, der Anmelder werde unter rechtsmissbräuchlichem Einsatz seiner aus der Marke folgenden Ausschließlichkeitsrechte zum Zwecke der Lizenzierung oder Veräußerung der Marke auf Dritte einwirken, kann insbesondere dann begründet sein, wenn die Marke im Zeitpunkt der Anmeldung die Veräußerung an einzelne, bereits bestimmte Dritte naheliegt (BGH GRUR 2009, 780 Rn. 20 - Ivadal). So liegt der Fall hier.

42

a) Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ist davon auszugehen, dass im Zeitpunkt der Anmeldung des angegriffenen Zeichens zumindest ein nachhaltiges Verhandlungspotential gegenüber der Antragstellerin begründet werden sollte, um nicht - wie noch ausgeführt wird - die eigene wirtschaftliche Tätigkeit zu fördern, sondern (wirtschaftlichen) Druck auf die Antragstellerin auszuüben. Dass es sich dabei nicht um den einzigen Beweggrund gehandelt haben mag, steht dem nicht entgegen, da es sich zumindest um ein wesentliches Motiv gehandelt hat (vgl. BGH GRUR 2008, 917 Rn. 23 - EROS; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 8 Rn. 923). Das angegriffene Zeichen ist erkennbar sowohl von dem Zeichen selbst als auch von den Warengruppen her - nur - auf die Antragstellerin zugeschnitten.

43

Das angegriffene Zeichen besteht aus dem identischen Unternehmensschlagwort der Antragstellerin (ACL) und der identischen Bezeichnung einer Produktreihe der Antragstellerin mit dem Zeichen "Abbildung". Letzteres ist markenrechtlich für die Antragstellerin in der Bundesrepublik Deutschland geschützt und seit dem 20. Dezember 2002 im Markenregister veröffentlicht, mithin über 10 Jahre vor der Anmeldung der angegriffenen Marke am 23. Juli 2013. Auch in der Kombination der beiden Zeichenbestandteile der angegriffenen Marke nutzt die Antragstellerin die angegriffene Marke zur Kennzeichnung ihrer Produkte - auch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl.

Abbildung

44

Anlage TW1). Die Antragstellerin nutzte das Kombinationszeichen bereits vor dem Anmeldezeitpunkt der angegriffenen Marke. Der Anmelder hat augenscheinlich sowohl die konkrete Schriftart als auch das aus 6 Rauten bestehende grafischen Element - als i-Punkt - gewählt, obwohl hierfür ein plausibler Grund weder seitens des Antragsgegners dargelegt worden ist noch ersichtlich ist. Insbesondere die grafische Gestaltung des i-Punktes ist ungewöhnlich und auffällig gestaltet. Aber auch das Wortelement weist grafische Besonderheiten auf, wie z. B. die Anordnung der Buchstaben "Abbildung" am Wortanfang, welche sich gegenseitig durch die Form bedingen und entsprechend angeordnet wurden. Gerade die Kombination aus zwei unterschiedlich grafisch gestalteten Wort- und Bildelementen, die einem ganz bestimmten Unternehmen zuzuordnen sind, begründen ein gewichtiges Indiz für die Behinderungsabsicht. Hieran ändert der Umstand, dass die angegriffene Marke noch einen dünnen Strich an der rechten, oberen und unteren Seite enthält, nichts. Diese fallen nicht ins Gewicht.

45

Auch die Warengruppen der angegriffenen Marke bilden zumindest eine Teilschnittmenge zu den von der Antragstellerin vertriebenen bzw. markenrechtlich geschützten Waren. Dieser Umstand fügt sich in das Gesamtbild der Behinderungsabsicht ein. Die angegriffene Marke und die deutsche Marke der Antragstellerin haben die Warenklassen 3 und 21 zum Gegenstand. Die von der Antragstellerin beanspruchten Oberbegriffe in der Klasse 3 (Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel) finden Sie auch in der angegriffenen Marke wieder. Letztere umfasst sämtliche Oberbegriffe der Klasse 3. Auch der Oberbegriff "Putzzeug" sowie der Begriff "Putztücher" der Klasse 21 finden sich in beiden Warenverzeichnissen wieder. Die angegriffene Marke beansprucht ebenfalls in Klasse 1 alle Oberbegriffe. Die Unionsmarke der Antragstellerin ist für Teile der Waren der Klasse 1 registriert, so dass auch insoweit Übereinstimmungen bestehen. Soweit der Antragsgegner vorträgt, für eine Schädigungsabsicht hätte es ausgereicht, wenn er lediglich die Klassen registriert hätte, die auch die Antragstellerin für ihre Marken (Klassen 1, 3, 21) registriert hat, bleibt dieser Vortrag ohne Erfolg. Er hätte zur Konsequenz, dass bereits eine weitere Ware oder Dienstleistung bzw. eine weitere Klasse ein gewichtiges Indiz gegen die Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung wäre. Damit wäre es aber ein Leichtes, den Ausschlussgrund der Bösgläubigkeit - offensichtlich - zu umgehen.

46

Vorstehendes lässt den Schluss zu, dass die Antragstellerin, die bereits um ein Markenrecht in der Bundesrepublik Deutschland verfügt, durch die angegriffene Marke in ihrer wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeit zukünftig gezielt gehindert werden sollte. Der Umstand, dass der Rechtsvorgänger des Inhabers oder der Antragsgegner nach dem eigenen Vortrag seine Rechte aus der angegriffenen Marke noch nicht geltend gemacht habe, steht dieser Würdigung des Sachverhaltes nicht entgegen und ist darüber hinaus unzutreffend. Grundsätzlich kann ein Markeninhaber jederzeit seine Rechte aus der Marke gegenüber Dritten geltend machen, so auch im vorliegenden Streitverhältnis, zumal der markenrechtliche Schutz zeitlich unbefristet ist. Letztlich hat der Antragsgegner seine Rechte aus der angegriffenen Marke gegenüber der Antragstellerin geltend gemacht, wie das ausgesetzte Widerspruchsverfahren vor dem EUIPO zeigt, welches in Bezug auf die von der Antragstellerin angemeldeten Unionsmarke "ACL Staticide" anhängig ist und auf welches sich die Antragstellerin bezieht. Der Antragsgegner hat gegen die EU-Markenanmeldung der Antragstellerin Widerspruch aus der angegriffenen Marke erhoben.

47

b) Schließlich ist davon auszugehen, dass weder der Rechtsvorgänger noch der Antragsgegner einen eigenen Benutzungswillen hatte oder hat.

48

Insofern greift der Hinweis des Antragsgegners, die angegriffene Marke befände sich noch in der "Benutzungsschonfrist", nicht ein. Sie entbindet ihn nicht, sich zu möglichen eigenen oder fremden geschäftlichen Aktivitäten zu erklären. Die fünfjährige Benutzungsschonfrist befreit den Markenanmelder nämlich nicht von der Notwendigkeit des Vorliegens eines generellen Benutzungswillens, sie begründet lediglich eine entsprechende Vermutung, die widerleglich ist (BGH GRUR 2001, 242, 244, 245 - E-Classe). Aufgrund der feststehenden Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass die Vermutungswirkung erschüttert ist.

49

Der Antragsgegner trägt zu geschäftlichen Aktivitäten in seiner Person oder Dritten (z. B. zu den des Rechtsvorgängers) nichts vor, obwohl mit Ablauf des 31. Oktober 2018 die "Benutzungsschonfrist" der angegriffenen Marke endet. Dabei wäre ein solcher Vortrag gerade vorliegend erforderlich gewesen, weil die angegriffene Marke ein außerordentlich umfangreiches, heterogenes Warenverzeichnis aufweist. Dieses Warenverzeichnis ermöglicht eine vielfältige werbliche Tätigkeit unter markenrechtlichen Gesichtspunkten. Die Warenklassen 1, 3, 7, 9 und 21 enthalten viele Spezialwaren, die überwiegend nur von Spezialunternehmen angeboten werden. Solche Waren sind indes mit weiteren Waren der angegriffenen Marke nicht vergleichbar, wie z. B.: Antimon (Edelmetall), Brennstoffe [Brennelemente] für Atommeiler, Distickstoffoxid [Lachgas] (alle Klasse 1), Schminkmittel, Weihrauch, Poliermittel für Zahnprothesen (alle Klasse 3), Walzwerke, Straßenkehrmaschinen [selbstfahrend], Mähdrescher (alle Klasse 7), Apertometer [Optik], Falschgelddetektoren, Wünschelruten (alle Klasse 9) und Trinkhörner, Insektenfallen, Nachttöpfe (alle Klasse 21). Der Antragsgegner hat zu seinen geschäftlichen Aktivitäten und noch nicht einmal zu seinen Absichten einer wirtschaftlichen Tätigkeit entsprechendes vorgetragen. Gleiches gilt zu wirtschaftlichen Tätigkeiten Dritter mit einem entsprechenden Nutzungsrecht an der angegriffenen Marke. Selbst der Vortrag des Antragsgegners, er sei Inhaber der chinesischen Marke „ACL“ kann nicht zu seinen Gunsten unterstellt werden, da die Antragstellerin diesen Sachvortrag substantiiert bestritten hat, dass der Antragsgegner eben nicht der Inhaber der Marke ist. Hierauf hat der Antragsgegner nichts erwidert. Auch sonstige werbliche Aktivitäten in Bezug auf die angegriffene Marke sind weder seitens des Antragsgegners vorgetragen worden noch ersichtlich.

50

4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

51

Zwar gilt in mehrseitigen markenrechtlichen Verfahren der Grundsatz, dass jeder Beteiligte unabhängig vom Ausgang des Verfahrens seine Kosten selbst trägt (§ 71 Abs. 1 Satz 3 MarkenG). Jedoch ist eine hiervon abweichende Anordnung geboten, wenn besondere Umstande vorliegen, die die Belastung eines Beteiligten mit seinen Kosten unbillig erscheinen lassen, § 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG. So liegt der Fall hier. Angesichts des bösgläubig erwirkten Registerrechts entspricht es der Billigkeit, dem Markeninhaber und Beschwerdeführer die Kosten aufzuerlegen (vgl. BPatG, 29 W (pat) 16/14; 30 W (pat) 8/14).