...Dass er der erstgeborene Sohn des Antragstellers zu 1 ist, kann er gegebenenfalls durch eidesstattliche Versicherung belegen (OLG Frankfurt aM, OLGZ 1985, 411, 412; KEHE-Eickmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 35 GBO Rn. 17). IV. 19 Hinsichtlich der zurückgewiesenen Rechtsbeschwerde des Antragstellers zu 1 folgt die Kostenentscheidung aus § 84 FamFG....