...In der eidesstattlichen Versicherung vom 6. Oktober 2011 wird eine rechtserhaltende Benutzung in Deutschland außer für Kleidung zwar für „Schuhwaren, Kopfbedeckungen“ seit 1987 und für „Papier, Pappe, Papierartikel, Bürobedarf, nämlich Agenten, Kalender, Glückwunschkarten, Notizblöcke, Ordner“ seit ungefähr 1992 behauptet....