...Daran fehlt es hier jedenfalls in Bezug auf die zweite - materiell-rechtliche - Begründung des Verwaltungsgerichts. 4 a) Die Fragen, die die Klägerin zur Auslegung der maßgeblichen Lizenzbestimmungen, insbesondere des darin enthaltenen Verbotes der Diskriminierung von Diensteanbietern, geklärt wissen will, rechtfertigen die Zulassung der Revision schon deshalb nicht, weil sie sich nicht auf revisibles...