...Gleichwohl ist eine unionsrechtswidrige mittelbare Diskriminierung, d.h. eine Benachteiligung der Klägerin, von vornherein ausgeschlossen, weil die ihr zustehende amtsbezogene Mindestversorgung (§ 16 Abs. 3 Satz 1 NBeamtVG) stets höher liegt als ein um kinderbezogene Leistungen (nach § 58 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 NBeamtVG) erhöhtes Ruhegehalt, das ihr aufgrund ihrer zum Zeitpunkt des Eintritts des...