....), lagen nicht vor. 27 (1) Es liegt kein Mitverschulden von Vorgesetzten durch eine mangelhafte Dienstaufsicht vor. Dieser Milderungsgrund steht einem Soldaten nämlich nur dann zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (vgl. BVerwG, Urteile vom 13....