Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2017-06-27
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 KSt 2/17, 2 KSt 2/17 (2 B 31/16)
In einem durch landwirtschaftliche Geruchsimmissionen vorbelasteten Gebiet steht § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Errichtung eines Ferkelaufzuchtstalles nicht entgegen, wenn durch das Vorhaben die vorhandene Immissionssituation zumindest nicht verschlechtert wird, sofern die Vorbelastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr noch nicht überschritten hat und das - immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige - Vorhaben den Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG genügt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 3/16
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 59/16, 5 B 59/16 (5 C 9/17)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 5/17, 4 B 5/17 (4 C 4/17)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 4/17, 4 B 4/17 (4 C 3/17)
Zur Abgrenzung von Beweisantrag und unsubstantiierten Beweisermittlungsantrag.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 54/16
Die aus § 30 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG folgende Befreiung des Versorgungsträgers von der Leistungspflicht besteht nur im Umfang von Leistungen, die er an die bisher berechtigte Person erbracht hat.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 25/16
Wird ein Soldat zur Berufungshauptverhandlung nach § 124 WDO mit dem Hinweis geladen, dass ohne ihn verhandelt werden kann, wird Wiedereinsetzung wegen krankheitsbedingten Fernbleibens nur gewährt, wenn überhaupt eine konkrete Absicht zur Teilnahme bestanden hat und dem Gericht in geeigneter Weise übermittelt worden ist.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WDB 2/17
1. Bei der Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Höchstspannungsfreileitung sind die zu erwartenden Kosten in der Abwägung zu berücksichtigen; dies gilt auch dann, wenn sie einen privaten Vorhabenträger belasten. 2. Entscheidet sich die Planfeststellungsbehörde maßgeblich aus Kostengründen für eine bestimmte Trassenvariante, so muss dieser Entscheidung eine Kostenschätzung zugrunde gelegt werden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 18/16
Der von Art. 103 Abs. 1 GG geschützte Anspruch auf Teilnahme an einer Berufungshauptverhandlung wird nicht verletzt, wenn von der naheliegenden Möglichkeit eines Terminsverlegungsantrages kein Gebrauch gemacht und der Verhinderungsgrund nicht substantiiert vorgetragen und glaubhaft gemacht wird.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 6/17, 2 WD 6/17 (2 WD 16/16)
1. Jedenfalls soweit nicht Leistungen verschiedener Leistungsgruppen oder mehrerer Rehabilitationsträger erforderlich sind und der gesamte Rehabilitationsbedarf des behinderten Menschen durch den Jugendhilfeträger gedeckt wird, liegt das in § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX (juris: SGB 9) vorausgesetzte Merkmal einer "Bewilligung der Leistung durch einen Rehabilitationsträger nach § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 4" SGB IX nicht vor, wenn ein Jugendhilfeträger die Leistung nicht als zweitangegangener...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 3/16