Entscheidungen des BVerwG

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GERICHT
JAHR
Die Pflicht zur Beteiligung des Verfügungsberechtigten gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3 VermG gilt auch im Verfahren zur Rücknahme eines rechtswidrigen Restitutionsbescheides. Sie hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die beabsichtigte Entscheidung in Rechte des Verfügungsberechtigten eingreift.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 39/09
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 20/09
1. Nach dem Verzicht auf die Durchführung eines Asylverfahrens für ein Kind gemäß § 14a Abs. 3 AsylVfG (juris: AsylVfG 1992) beträgt die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu setzende Ausreisefrist gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG einen Monat. 2. Setzt das Bundesamt nach dem Verzicht auf die Durchführung eines Asylverfahrens in Verkennung der Rechtslage eine kürzere Ausreisefrist und wird diese deshalb im gerichtlichen Verfahren aufgehoben, bedarf es einer erneuten Fristsetzung durch...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 18/09
2010-08-17
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 119/09
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 122/09, 2 B 122/09 (2 C 46/10)
Eine Dienstpflichtverletzung begründet im Regelfall eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung der Bundeswehr im Sinne des § 55 Abs. 5 SG, wenn sie die Einsatzbereitschaft unmittelbar beeinträchtigt, Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr besteht oder eine erhebliche Straftat darstellt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 33/10
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 6/10
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 16/10
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 42/10
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Februar 2010 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 36/10
Da § 91 Abs. 2 BlnPersVG die Vorschriften des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens ohne Einschränkungen für entsprechend anwendbar erklärt, müssen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zweiter Instanz die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung von einem Rechtsanwalt oder einem Verbandsvertreter im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 oder 5 ArbGG unterzeichnet sein.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 12/09