Entscheidungen des BVerwG

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GERICHT
JAHR
Unmittelbare Versorgungszusagen (Direktzusagen) unterfallen der Insolvenzsicherungs- und Beitragspflicht nach dem Betriebsrentengesetz auch, wenn sie durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung und die Verpfändung des Versicherungsanspruchs an den Versorgungsberechtigten gesichert sind. Die für Pensionsfonds geltende Regelung zur Reduzierung der Beitragsbemessungsgrundlage ist auf solche Zusagen nicht entsprechend anzuwenden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 40/09
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 17/10
Unmittelbare Versorgungszusagen (Direktzusagen) und Unterstützungskassenzusagen unterfallen der Insolvenzsicherungs- und Beitragspflicht nach dem Betriebsrentengesetz auch, wenn sie durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung und durch die Verpfändung des Versicherungsanspruchs an den Versorgungsberechtigten gesichert sind. Die für Pensionsfonds geltende Regelung zur Reduzierung der Beitragsbemessungsgrundlage ist auf solche Zusagen nicht entsprechend anzuwenden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 23/09
Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Februar 2010 werden zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 478 861 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 40/10
1. Für jugendhilferechtliche Kostenerstattungsansprüche (hier: nach § 89d SGB VIII) ist die Leistung im Sinne von § 111 Satz 1 SGB X (juris: SGB 10) nach dem zuständigkeitsrechtlichen Leistungsbegriff des Kinder- und Jugendhilferechts zu bestimmen. 2. Zur Wahrung der Ausschlussfrist des § 111 Satz 1 SGB X für einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Maßnahmen und Hilfen, die jugendhilferechtlich als eine Leistung zu werten sind, genügt jede - innerhalb dieser Frist erfolgende -...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 14/09
1. Die Wahl der Gruppenvorstandsmitglieder des Personalrats findet vor der Wahl der Ergänzungsmitglieder statt. 2. Macht eine Gruppe im Personalrat von ihrem Recht, das auf sie entfallende Vorstandsmitglied zu wählen, keinen Gebrauch, so verliert sie ihren Anspruch auf Bestellung eines Gruppensprechers. 3. Die Personalratsmitglieder der zweitstärksten Liste missbrauchen nicht ihre Rechtsposition aus § 29 Abs. 4 Satz 2 NWPersVG, wenn sie das Angebot der Mehrheit, ihnen das Amt des...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 10/10
Die Rückwirkungsanordnung des Art. 17 Abs. 1 DNeuG bewirkt eine verfassungswidrige Kürzung des Anspruchs auf vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei denjenigen Beamten, deren Versorgung auf der Grundlage des amtsbezogenen Mindestruhegehalts bemessen wird. Der rückwirkende Eingriff in deren bestehenden Versorgungsanspruch nach § 14a Abs.1 BeamtVG a.F. ist mit Art. 20 Abs. 3, Art. 33 Abs. 5 und Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 34/09
Die Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag ist nur dann im Sinne von § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII angemessen, wenn dem (erwerbstätigen) Beitragspflichtigen zumindest der sog. unterhaltsrechtliche Selbstbehalt belassen wird.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 10/09
1. Wird der Beamte wegen einer vorsätzlich begangenen außerdienstlichen Straftat verurteilt, für die das Strafgesetzbuch zumindest eine mittelschwere Strafdrohung (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren) vorsieht, so liegt in aller Regel ein Dienstvergehen im Sinne von § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG vor. 2. Dem außerdienstlichen Besitz kinderpornographischer Schriften lässt sich wegen der Variationsbereite der denkbaren Fallgestaltungen nicht eine bestimmte Disziplinarmaßnahme im Sinne einer Regelmaßnahme...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 13/10
1. Besitzt ein Lehrer außerdienstlich kinderpornographische Schriften, so ergibt sich die Disziplinarwürdigkeit dieser Pflichtverletzung aus dem Bezug zu seinen dienstlichen Pflichten. 2. Auch wenn der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Schriften Bezug zu den dienstlichen Pflichten des Beamten aufweist, lässt sich diesem Dienstvergehen wegen der Variationsbereite der denkbaren Fallgestaltungen keine bestimmte Disziplinarmaßnahme im Sinne einer Regelmaßnahme zuordnen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 5/10
Der Antrag des Beigeladenen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Die Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Mai 2010 wird zurückgewiesen. Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 22/10, 10 B 22/10, 10 PKH 11/10
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 14/10
1. Bestreitet der öffentliche Arbeitgeber, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen ihm und dem Jugendvertreter nach Maßgabe von § 9 Abs. 2 und 3 BPersVG überhaupt begründet worden ist, so ist auf das dahingehende negative Feststellungsbegehren das Fristerfordernis nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG nicht analog anzuwenden. 2. Für das Weiterbeschäftigungsverlangen des Jugendvertreters nach § 9 Abs. 2 BPersVG gilt das Schriftformerfordernis nach § 126 Abs. 1 BGB. 3. Bedient sich der öffentliche...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 15/09