Entscheidungen des BVerwG

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GERICHT
JAHR
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 25. Februar 2010 wird aufgehoben. Die Revision wird zugelassen. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren und für das Revisionsverfahren - insoweit vorläufig - auf je 200 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 50/10, 8 B 50/10 (8 C 5/11)
1. § 46 Abs. 1 BBesG sieht die Zahlung einer Zulage in den Fällen nur der sog. Vakanzvertretung, nicht auch der sog. Verhinderungsvertretung vor (vgl. Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 S. 11 f.). 2. Die Aufgaben eines höherwertigen Amtes werden auch dann vorübergehend vertretungsweise im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG wahrgenommen, wenn sie dem Beamten für einen Zeitraum übertragen werden, dessen Ende weder feststeht noch absehbar ist. 3. Werden die...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 30/09
1. § 46 Abs. 1 BBesG sieht die Zahlung einer Zulage nur in den Fällen der sog. Vakanzvertretung, nicht auch der sog. Verhinderungsvertretung vor (wie Urteil vom 28. April 2011 - BVerwG 2 C 30.09 -). 2. Die Aufgaben eines höherwertigen Amtes werden auch dann vorübergehend vertretungsweise im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG wahrgenommen, wenn sie dem Beamten für einen Zeitraum übertragen werden, dessen Ende weder feststeht noch absehbar ist (wie Urteil vom 28. April 2011 - BVerwG 2 C 30.09 -). 3. Im...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 27/10
2011-04-28
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 48/10
Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs als eines Verfassungsorgans der Europäischen Union werden im Sinne der Ruhensvorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes im öffentlichen Dienst beschäftigt und beziehen Verwendungseinkommen (vgl. aber Urteil vom 22. Juli 1965 - BVerwG 2 C 22.64 - BVerwGE 22, 1 = Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 11).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 39/09
1. Im Dienstunfallrecht gelten die allgemeinen Beweisgrundsätze; für eine Folgenabwägung bei der Zuweisung der materiellen Beweislast ist kein Raum. 2. Die Ausschlussfristen des § 45 Abs. 1 und 2 BeamtVG für die Anzeige eines Dienstunfalls beginnen in den Fällen des § 31 Abs. 3 BeamtVG in dem Zeitpunkt, in dem bei dem Beamten die einem Dienstunfall gleichzustellende Erkrankung sicher diagnostizierbar ist. 3. Die Würdigung divergierender Sachverständigengutachten durch das Tatsachengericht wird...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 55/09
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 68/10, 9 B 68/10 (9 C 7/11)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 64/10, 6 B 64/10 (6 C 12/11)
1. Nimmt der Bundesminister der Verteidigung oder einer der in § 22 WBO genannten Disziplinarvorgesetzten zu Unrecht seine Zuständigkeit zur Entscheidung über eine (weitere) Beschwerde gegen eine Maßnahme des nächsten Disziplinarvorgesetzten an, ist das Bundesverwaltungsgericht für die Aufhebung dieser Beschwerdeentscheidung zuständig. 2. Im Übrigen ist das Verfahren an das zuständige Truppendienstgericht zu verweisen. 3. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergeht ohne ehrenamtliche...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WDB 2/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 20/11, 7 B 20/11 (7 C 12/11)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 KSt 1/11, 8 KSt 1/11 (8 B 83/10)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 69/10, 6 B 69/10 (6 C 11/11)
Rechtsstreitigkeiten über die Befreiung von Rundfunkgebühren nach § 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (juris: RdFunkGebStVtr BW) sind nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 10/10
Ein Ausreisehindernis ist auch dann im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 3 und 4 AufenthG (juris: AufenthG 2004) vom Ausländer verschuldet, wenn es auf einem in der Vergangenheit liegenden Fehlverhalten beruht.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 3/10