Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat sich ein militärischer Vorgesetzter, der gegenüber seinen Vorgesetzten oder Dienststellen der Bundeswehr vorsätzlich unwahre Erklärungen abgegeben hat, in seinem Status disqualifiziert und deshalb grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung verwirkt; hat er sich durch die unwahren Angaben eine ungerechtfertigte berufliche oder finanzielle Besserstellung erschleichen wollen, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Verhängung...