1. Dem drittstaatsangehörigen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen, der von seinem Freizügigkeitsrecht keinen Gebrauch gemacht hat, steht kein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht zu (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - Rs. C-434/09, McCarthy). 2. Der ausländische Ehegatte, der ein nationales Visum zum Familiennachzug begehrt, trägt im Falle der Nichterweislichkeit des Vorliegens einer Schein- oder Zweckehe die materielle Beweislast für die gemäß § 27 Abs. 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004)...