Arbeitszeit ist nur die Zeitspanne, in der der Beamte den ihm übertragenen Dienst gemäß den Bestimmungen des einschlägigen Arbeitszeitrechts leistet. Wird die Dienstleistungspflicht durch einen Schichtplan konkretisiert, sind die außerhalb dieser Zeit liegenden Abschnitte arbeitsfrei. Dem dienstunfähig erkrankten Beamten ist diejenige Zeit auf dem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben, in der er ohne die Erkrankung Dienst hätte leisten müssen. In diesem zeitlichen Umfang muss er den versäumten Dienst...