Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Die bei der Bestimmung des betriebsindividuellen Betrags im Referenzbetrag nach Art. 37 VO (EG) Nr. 1782/2003 zu berücksichtigenden Zahlungen in den jeweiligen Jahren des Bezugszeitraums bestimmen sich nach der Zuordnung, die sie nach dem ihnen zugrunde liegenden Prämienrecht erfahren haben. Für Sonderprämien - auch soweit sie in Deutschland zum Zeitpunkt der Schlachtung gewährt wurden - ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich (Art. 42 Unterabs. 1 VO Nr. 2342/1999).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 24/12
2013-01-25
BVerwG 7. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 21/12
2013-01-24
BVerwG 5. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 13/12
1. Wird von Beamten ein gesetzlich nicht geregelter Ersatz für Aufwendungen beansprucht, betrifft dies grundsätzlich nicht den Bereich der Alimentation. Aufwandsentschädigungen sind dazu bestimmt, die mit einer Dienstleistung verbundenen Beschwernisse sowie finanzielle Einbußen auszugleichen und dienen im Gegensatz zur Besoldung nicht in erster Linie der Alimentation des Beamten. 2. Unmittelbar aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn kann sich ein Anspruch des Beamten auf Aufwandsentschädigung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 12/12
2013-01-24
BVerwG 5. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 11/12
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 16/12, 6 PB 16/12 (6 P 1/13)
Der Beginn der Frist nach § 152a Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VwGO für die Erhebung der Anhörungsrüge ist nicht davon abhängig, ob die angegriffene Entscheidung hätte zugestellt werden müssen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 4/13
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 7/12, 7 B 7/12 (7 C 1/13)
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 15 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 7/13
Ein internetfähiger PC ist auch dann ein Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Gebührenrechts, wenn er ausschließlich zu Arbeitszwecken angeschafft und genutzt wird.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 48/12
2013-01-22
BVerwG 7. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 20/12
Mit dem Begriff des Verwaltungszweigs im Sinne der Besetzungsvorschriften für Beamtenbeisitzer im gerichtlichen Disziplinarverfahren sind nicht spezielle Sparten, sondern Verwaltungsbereiche gemeint, wie sie typischerweise einem Fachressort als Geschäftsbereich unterstehen (im Anschluss an Urteil vom 2. Dezember 1971 - BVerwG 1 D 32.71 - BVerwGE 43, 288 <289 f.> zu § 50 BDO). Unter dem Begriff der Laufbahngruppe sind die jeweiligen Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und des...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 89/11
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 14. August 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 88/12
Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit, denen gemäß § 44g Abs. 1 Satz 1 SGB II (juris: SGB 2) am 1. Januar 2011 Tätigkeiten beim Jobcenter zugewiesen wurden, haben spätestens nach Maßgabe der Fristenregelung in § 13 Abs. 2 Satz 1, 3 und 4 BPersVG das Wahlrecht zu einer Personalvertretung der Bundesagentur verloren.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 17/12