1. Der Grundsatz, dass das Gericht die Sachentscheidungsvoraussetzungen einschließlich derjenigen der Vorinstanz in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen hat, verpflichtet nicht, im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde auf bloße Mutmaßungen hin Ermittlungen ins Blaue hinein anzustellen. 2. Die Regelung des § 64 Satz 1 FlurbG, wonach die Flurbereinigungsbehörde den Flurbereinigungsplan nach der Ausführungsanordnung nur noch unter den dort genannten Voraussetzungen ändern oder...