Entscheidungen des BVerwG

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GERICHT
JAHR
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 16/15
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 9. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 8/15
Die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung nach § 9 Abs. 2 BPersVG unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 P 9/14
Sowohl die Elternzeit gemäß § 1 Abs. 1 EltZSoldV (juris: ErzUrlSoldV) als auch die vorzeitige Beendigung der Elternzeit gemäß § 1 Abs. 4 EltZSoldV kann nur für die Zukunft, nicht aber rückwirkend begehrt werden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 20/14
Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SÜG erfordert auch dann, wenn sie sich auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stützt, eine Gesamtwürdigung des Einzelfalles mit einer prognostischen Einschätzung der Persönlichkeit des Betroffenen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 54/14
2015-05-20
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 6/14
1. Das Berufungsgericht darf von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht gemäß § 130a VwGO absehen, wenn bereits der Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht fehlerbehaftet und deshalb nicht geeignet war, dem Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 EMRK) zu genügen. 2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn die erstinstanzliche mündliche Verhandlung vor einem Einzelrichter stattgefunden hat, der nachträglich erfolgreich wegen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 4/15
Wird ein Kinobetrieb aufgrund von Hochwasserschäden unterbrochen und nach alsbald eingeleiteten Umbauten wieder aufgenommen, handelt es sich förderrechtlich regelmäßig nicht um eine Neuerrichtung im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FFG (juris: FFG 1979).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 29/14
1. Die gesetzlichen Aufgaben der Postbeamtenversorgungskasse umfassen ausschließlich Versorgungs- und Beihilfeleistungen an Postbeamte im Ruhestand und Hinterbliebene von Postbeamten. 2. Die jährlichen Beitragszahlungen der Postnachfolgeunternehmen sind dazu bestimmt, die gesetzlichen Aufgaben der Postbeamtenversorgungskasse zu finanzieren. 3. Die Postnachfolgeunternehmen tragen die Lasten der Nachversicherung der Beschäftigten der früheren Reichspost als Gesamtrechtsnachfolger der Deutschen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 7/14
2015-05-20
BVerwG 2. Senat
Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 9/13
1. Die Postnachfolgeunternehmen (Aktiengesellschaften) sind Gesamtrechtsnachfolger der Deutschen Bundespost für ihren Geschäftsbereich. 2. Sie schulden den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge für die Nachversicherung der aus dem Beamtenverhältnis ausgeschiedenen Postbeamten, die ihnen zur Beschäftigung zugewiesen sind. Dies gilt auch für Dienstzeiten bei der Deutschen Bundespost. 3. Die Entlastung der Postnachfolgeunternehmen durch §§ 14 bis 16 PostPersRG ist auf Leistungen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 4/14
2015-05-20
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 5/14
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 3. Juli 2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 53/14
1. Zeiträume der handwerksrechtlich unzulässigen selbständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle können nicht für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO angerechnet werden. 2. Eine legale selbständige Handwerksausübung im Ein-Mann-Betrieb ist als Berufserfahrung in leitender Stellung für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO zu berücksichtigen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 12/14
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2013 wird zurückgewiesen Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird auf 30 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 18/14
Ein Produzent und Zulieferer von Fernsehprogrammbeiträgen ist zur Klage gegen eine medienrechtliche Verfügung befugt, durch welche die zuständige Landesmedienanstalt von einem Rundfunkveranstalter wegen des Inhalts der von dem klagenden Produzenten gelieferten Sendeformate eine Änderung des Programms verlangt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 11/14