Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 18.05.2015


BVerwG 18.05.2015 - 10 BN 1/14, 10 BN 1/14 (10 CN 1/15)

Revisionszulassung; Satzung zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwanges an die Fernwärmeverordnung


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsdatum:
18.05.2015
Aktenzeichen:
10 BN 1/14, 10 BN 1/14 (10 CN 1/15)
ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2015:180515B10BN1.14.0
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 10. April 2014, Az: 4 K 180/12, Urteil
Zitierte Gesetze

Gründe

1

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Im Revisionsverfahren ist voraussichtlich die von der Antragsgegnerin sinngemäß bezeichnete Rechtsfrage zu klären, ob § 16 EEWärmeG dahin auszulegen ist, dass über die - vom Bundesgesetzgeber angenommene - generelle Eignung der den Anforderungen dieses Gesetzes entsprechenden Fernwärmeversorgung zum globalen Klimaschutz hinaus die Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs zugunsten einer kommunalen Einrichtung der Fernwärmeversorgung zusätzlich voraussetzt, dass die Einrichtung auch im räumlichen Geltungsbereich der Satzung selbst - insofern also örtlich-konkret - zu einer Verminderung der CO2-Emissionen beiträgt.