Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Der Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters nach Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB (juris: BGBEG) für den nicht festzustellenden Eigentümer eines Grundstücks gehört zu den gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer i.S.d. § 18 Abs. 1 Satz 1 FlurbG. 2. Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB ist einschränkend auszulegen. Zur Feststellung des Eigentümers eines Grundstücks sind zumindest naheliegende Ermittlungsmöglichkeiten zu ergreifen. Der erforderliche Ermittlungsaufwand hängt...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 12/14
Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 60 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 1/15
1. Eine für die Erhebung einer Vorausleistung hinreichende Bestimmbarkeit der durch eine Anbaustraße erschlossenen Grundstücksflächen, kann auch dann gegeben sein, wenn ein Teil der Grundstücke, auf die der Aufwand zu verteilen ist, innerhalb eines Umlegungsgebietes nach §§ 45 ff. BauGB liegt. 2. Wird eine Außenbereichsstraße infolge eines sie umfassenden Bebauungsplans zu einer abrechenbaren Anbaustraße, gehören auch die Fremdfinanzierungskosten für die Herstellung der Straße vor ihrer...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 14/14
Die Mitwirkung eines Verteidigers ist nicht allein deshalb geboten, weil nach den angeschuldigten Pflichtverletzungen die Aberkennung des Dienstgrades Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 6/14
1. Erklärt eine Partei, für den Fall, dass der Gegner ein Revisionsverfahren betreiben will, auf die Einlegung eines Rechtsmittels zu verzichten, kann die Erklärung nach §§ 133, 157 BGB analog als Zustimmung zur Sprungrevision ausgelegt werden. 2. Für einen Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG muss die Ertraglosigkeit des Grundstückes gerade darauf beruhen, dass zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse und der Unrentabilität ein Kausalzusammenhang besteht (Bestätigung von BVerwG,...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 6/14
Eine amtliche Umlegung nach §§ 45 ff. BauGB ist im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB) nur zur Umsetzung der darin getroffenen Festsetzungen zulässig. Deswegen darf die ungeklärte Erschließung überplanter Grundstücke nicht im Wege des Konflikttransfers einem nachfolgenden amtlichen Umlegungsverfahren vorbehalten werden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 CN 4/14
1. Im Rahmen der Bemessung der Disziplinarmaßnahme kann unter dem Aspekt der Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BDG; hier: § 11 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 ThürDG) zu dessen Gunsten zu berücksichtigen sein, dass der Beamte die von ihm eingeräumten Taten nachträglich aufgearbeitet hat (z.B. indem er innere Einsicht zeigt oder sie wiedergutzumachen sucht) und eine erneute Begehung entsprechender Dienstvergehen nicht mehr zu besorgen ist. 2. Nicht zulässig ist es...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 32/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 64/14
Der Begriff der gleichen Bezeichnung in § 25 Abs. 3 Satz 1 AMG (juris: AMG 1976) hebt auf die vollständige Bezeichnung des Arzneimittels ab. Eine Teilidentität der Bezeichnung genügt daher nicht, um die Voraussetzung der Bezeichnungsgleichheit zu erfüllen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 29/14
Das telekommunikationsrechtliche Wegerecht hat einen überwiegend personengebundenen Charakter und ist unter der Geltung des Telekommunikationsgesetzes 2004 (juris: TKG 2004) nicht rechtsnachfolgefähig.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 39/13
1. Eine spätere besondere Anlage wird auch dann im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 TKG 1996 (juris: TKG) unter überwiegender Beteiligung des Wegeunterhaltungspflichtigen zur Ausführung gebracht, wenn die Anlage von einem zwar rechtlich selbstständigen Dritten ausgeführt wird, den der Wegeunterhaltungspflichtige aber zur Wahrnehmung einer ihm übertragenen oder von ihm übernommenen öffentlichen Aufgabe gegründet hat und den er aufgrund seiner unmittelbaren oder mittelbaren gesellschaftsrechtlichen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 32/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 65/14
Zu den Voraussetzungen für die Genehmigung der Ausübung einer Nebentätigkeit während der Dienstzeit durch einen Sanitätsoffizier der Bundeswehr.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 35/14
1. Die Betreuung von Kleinkindern und die Notwendigkeit der Fahrt zum nächsten Ort des Integrationskurses mit öffentlichen Verkehrsmitteln stellen für sich genommen keine Umstände dar, bei deren Vorhandensein ausnahmsweise von dem Vorliegen ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung zur Erlangung einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 Abs. 2 und § 28 Abs. 2 AufenthG abgesehen werden kann. 2. Erhöhte Anforderungen an die Erteilung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 21/14
Ein wehrstrafrechtlich relevanter Ungehorsam durch einen Offizier, durch den Leib und Leben von Kameraden konkret gefährdet werden, stellt eine schwere Verletzung der Gehorsamspflicht dar, für die Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung ist.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 7/14
1. Bei belegärztlichen Leistungen handelt es sich nicht um (funktionale) wahlärztliche Leistungen (im Sinne von § 26 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 24 Abs. 3 Nr. 1 BVO RP ). 2. Die Beihilfefähigkeit belegärztlicher Leistungen bestimmt sich auch im Zusammenhang mit der Behandlung in privaten Krankenhäusern nach den allgemeinen Regelungen über ärztliche Leistungen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BVO RP).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 2/14
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 30. April 2014 wird aufgehoben, soweit es den hilfsweise geltend gemachten Anspruch des Klägers auf Schadensersatz betrifft. Insoweit wird der Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 30. April 2014...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 63/14
1. Einem teilzeitbeschäftigten Beamten muss die Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung ermöglicht werden, wenn die Fortführung der Teilzeitbeschäftigung unzumutbar geworden ist. Hiervon ist auszugehen, wenn der Beamte - wie im Falle der Altersteilzeit im Blockmodell oder des sog. Sabbatjahres - eine spätere Freistellung bereits erdient hat, die Inanspruchnahme des Vorteils durch eine nachträglich eintretende Entwicklung aber unmöglich gemacht wird. 2. Dem Antrag des Beamten können nur solche...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 69/14
Für die Unternehmensunwürdigkeit gemäß § 1 Abs. 4 AusglLeistG ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass die den jeweiligen Ausschlusstatbestand erfüllenden Handlungen dem Unternehmen als solchem zugeordnet werden können. Das Verhalten des einzelnen Anteilseigners ist für die Tatbestandserfüllung ohne Belang.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 10/14
1. Die Beamtenernennung ist bedingungsfeindlich. Ihre Wirksamkeit setzt voraus, dass der Bewerber ihr - ggf. konkludent durch Entgegennahme der Ernennungsurkunde - vorbehaltlos zustimmt. Eine Zustimmung unter Vorbehalt ist nur zulässig, wenn die Nichtigkeit einer vorangegangenen Ernennung zwischen den Beteiligten streitig ist. 2. § 10 Abs. 2 NBG 2001 (juris: BG ND ), wonach bei Einstellungen die Befähigung eines anderen Bewerbers für die Laufbahn, in der er verwendet werden soll, vom...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 35/13