1. Gegen die Erhebung eines Beitrags, der von der Bundesnetzagentur von denjenigen, denen Frequenzen zugeteilt sind, nach § 143 TKG (juris: TKG 2004) i.V.m. der Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV) zur Abgeltung der Kosten erhoben wird, bestehen weder im Hinblick auf unionsrechtliche noch auf verfassungsrechtliche Vorgaben grundsätzliche Bedenken (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 6 C 8.99 -...