Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht M. verwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WDS-VR 3/15
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. April 2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.158,00 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 39/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 47/14
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 12. November 2013 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 31/14
1. Die unterschiedliche Gestaltung der zeitlichen Abfolge von Teilprüfungen ist mit dem prüfungsrechtlichen Gebot der Chancengleichheit vereinbar, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Bedingungen der Prüfungsvorbereitung für alle Prüfungsteilnehmer gleichwertig sind. 2. Die Erprobung eines neuen Studiengangs kann es rechtfertigen, die zeitliche Abfolge der Prüfungen an den Besonderheiten dieses Studiengangs auszurichten.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 11/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 60/14, 8 B 60/14 (8 C 4/15)
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 25. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 43 664,33 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 43/14
Dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB können nur solche Bauwerke zugerechnet werden, die für eine nach der vorhandenen Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung maßstabsbildend sind. Welche Fortentwicklung angemessen ist, ist mit Blick auf das im Begriff des Ortsteils anklingende Ziel einer organischen Siedlungsstruktur zu bestimmen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 5/14
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. August 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin. Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 25 295,40 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 85/14
Das Verwaltungsgericht hat im Anfechtungsprozess gegen den Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz nach nationalem Recht (§ 73c Abs. 2 AsylVfG) den Widerrufsbescheid umfassend auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen; in diese Prüfung hat es auch vom Kläger nicht geltend gemachte Anfechtungsgründe und von der Behörde nicht angeführte Widerrufsgründe einzubeziehen (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 17.12 - BVerwGE 146, 31 Prüfungsumfang bei Widerruf der Asyl- und...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 2/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 46/14
Die Regelung in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, wonach der Normenkontrollantrag nur innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Rechtsvorschrift gestellt werden kann, gilt auch dann, wenn der Antragsteller geltend macht, die Rechtsvorschrift - hier: im Sinne von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO - sei erst nach ihrer Bekanntmachung wegen Funktionslosigkeit unwirksam geworden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 31/14
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Aufgabe in der bloßen Wahrnehmung von Vermögensinteressen der Grundeigentümer besteht, macht nur dann im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend, selbst in ihrem Recht auf fehlerfreie Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) verletzt zu sein, wenn sie darlegt, dass ihre Vermögensverwaltungsaufgabe in der konkreten Planungssituation einen schutzwürdigen städtebaulichen Bezug aufweist und deshalb für die Abwägungsentscheidung beachtlich war.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 CN 5/14
Ein Auszubildender kann auch dann nach § 53 Satz 1 Nr. 2 BAföG zur Rückzahlung verpflichtet sein, wenn er seine Ausbildung aus Gründen unterbricht - wie der Inanspruchnahme eines Urlaubssemesters wegen Krankheit -, die er nicht zu vertreten hat. § 20 Abs. 2 Satz 1 BAföG stellt sich insoweit nicht als Regelung dar, die als vorrangiges Spezialgesetz die Anwendbarkeit des § 53 Satz 1 Nr. 2 BAföG ausschließt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 15/14