In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2011 021 840.4 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 18. September 2014 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker und der Richterinnen Winter und Uhlmann beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes, Markenstelle für Klasse 44, vom 29. August 2012 aufgehoben.