Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG)

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GERICHT
JAHR
Fehlende Erfinderbenennung 1. Das Verfahrenskostenhilfeverfahren zu einer Patentanmeldung kann ohne die Angabe, wer Erfinder ist, nicht durchgeführt werden. Reicht daher ein Patentanmelder trotz Aufforderung hierzu keine Erfinderbenennung im Sinne von § 37 PatG ein, so ist nach entsprechender Androhung sein Verfahrenskostenhilfeantrag zurückzuweisen, obwohl die Nichteinreichung der Erfinderbenennung an sich einen behebbaren Mangel der Anmeldung darstellt. 2. Die Prüfungsstelle, die für die...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 10 W (pat) 151/14
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2012 034 118.7 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 23. Oktober 2014 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker und der Richterinnen Winter und Uhlmann beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 505/14
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2011 038 314.6 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 23. Oktober 2014 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker und der Richterinnen Winter und Uhlmann beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 502/14
In der Einspruchsbeschwerdesache … … betreffend das Patent 10 2005 016 245 hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. Oktober 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Phys. Dr. Häußler, die Richterin Hartlieb sowie den Richter Dipl.-Phys. Dr. M. Müller und die Richterin Dipl.-Phys. Zimmerer beschlossen: 1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin I wird als unzulässig verworfen. 2. Der Beitritt der Beschwerdeführerin I auf...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 21 W (pat) 8/10
In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 10 2007 002 672.4-53 … hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 23. Oktober 2014 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Morawek, der Richterin Eder sowie der Richter Dipl.-Ing. Baumgardt und Dipl.-Phys. Dr. Forkel beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 17 W (pat) 15/11
In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 2 033 335 (DE 60 2006 011 514) hat der 6. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 22. Oktober 2014 durch den Vorsitzenden Richter Voit und die Richter Schwarz, Dr.-Ing. Scholz, Dipl.-Phys. Univ. Dipl.-Wirt.-Phys. Arnoldi und Dipl.-Phys. Univ. Bieringer für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 2 033 335 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 6 Ni 13/14 (EP)
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2011 061 020.7 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 22. Oktober 2014 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll sowie der Richterinnen Grote-Bittner und Kirschneck beschlossen: Die Beschwerde des Anmelders wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 599/12
In der Beschwerdesache betreffend das Patent DE 100 26 723 … … hat der 14. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 21. Oktober 2014 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Maksymiw, des Richters Schell sowie der Richterinnen Dipl.-Chem. Dr. Münzberg und Dipl.-Chem. Dr. Wagner beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 14 W (pat) 4/11
In der Beschwerdesache … … betreffend die Marke 30 2011 022 807 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 5. August 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht und die Richter Hermann und Schmid beschlossen: Auf die Beschwerde der Markeninhaber wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 25 des DPMA vom 26. Februar 2013 aufgehoben und der Widerspruch zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 528/13
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung Nr. 30 2012 002 353.3 hat der der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. Juli 2014 durch die Richterin Dorn als Vorsitzende, den Richter Hermann und die Richterin kraft Auftrags Kriener beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 505/13
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 1 186 036 (hier: Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der zusätzlichen Klassengebühr nach Umklassifizierung) hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 16. Oktober 2014 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker und der Richterinnen Winter und Uhlmann beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 527/13
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung Nr. 30 2012 002 350.9 hat der der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. Juli 2014 durch die Richterin Dorn als Vorsitzende, den Richter Hermann und die Richterin kraft Auftrags Kriener beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 506/13
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung Nr. 30 2012 002 351.7 hat der der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. Juli 2014 durch die Richterin Dorn als Vorsitzende, den Richter Hermann und die Richterin kraft Auftrags Kriener beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 507/13
In der Beschwerdesache … betreffend die international registrierte Marke IR 1 008 106 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 16. Oktober 2014 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richterinnen Winter und Uhlmann beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 3/13
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung Nr. 30 2012 002 356.8 hat der der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. Juli 2014 durch die Richterin Dorn als Vorsitzende, den Richter Hermann und die Richterin kraft Auftrags Kriener beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 508/13
In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 10 2008 028 828.4–53 … hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) auf die mündliche Verhandlung vom 15. Oktober 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Phys. Dr. Mayer, die Richterin Kopacek, sowie den Richter Dipl.-Ing. Albertshofer und den Richter Dipl.-Geophys. Dr. Wollny beschlossen: Die Beschwerde der Anmelder wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 20 W (pat) 22/13
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2012 009 597.6 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 15. Oktober 2014 unter Mitwirkung des Richters Reker als Vorsitzendem sowie der Richterin Eder und des Richters Dr. Himmelmann beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 553/12
Roots 64 1. Wird eine Marke als „in Farbe“ angemeldet, kann das DPMA auch dann keine Eintragung in „schwarz-weiß“ vornehmen, wenn der Anmelder keine ausreichende Darstellung und Festlegung der Farbe vornimmt. 2. Einer Mängelbeseitigung nach § 36 MarkenG steht eine Beanstandung ohne Setzen einer Frist mit Aus-schlusscharakter nicht entgegen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 567/13
UME Das Akronym einer nicht unterscheidungskräftigen Angabe ist nicht ebenfalls schutzunfähig, wenn es nicht als Abkürzung eines Fachbegriffs wirkt, sondern der Volltext als ein zu Werbezwecken darauf Bezug nehmender Slogan (Abgrenzung zu BeckRS 2007, 11225 – TRM; BeckRS 2010, 16281 – VNB GRUR 2011, 524 – NAI).
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 539/14
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2013 004 773.7 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Hermann und den Richter Schmid am 15. Oktober 2014 beschlossen: Der Beschluss vom 15. August 2014 wird aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 540/14