In der Beschwerdesache … … betreffend das Patent 10 2012 107 717 hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 4. Dezember 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Ing. Musiol, die Richterin Dorn, den Richter Dipl.-Ing. Albertshofer und den Richter Dipl.-Geophys. Dr. Wollny beschlossen: Der Beschluss der Patentabteilung 55 vom 9. Oktober 2014 wird aufgehoben.