In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2015 000 591.6 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 14. Dezember 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, des Richters Schmid und des Richters Dr. Söchtig beschlossen: 1. Auf die Beschwerde des Anmelders wird der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 37, vom 7. Dezember 2015 aufgehoben. 2. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet.