In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 307 60 547.7 hat der 25. Senat (Marken Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 18. Februar 2010 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, des Richters Merzbach und des Richters k. A. Metternich beschlossen: Die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 30 des Deutschen Patent- und Markenamts werden aufgehoben, soweit die Anmeldung für die Waren "Fruchtgummi, Schaumgummi (Süßwaren), Weingummi"...