In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 307 66 570.4 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 8. Februar 2010 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, des Richters Merzbach und des Richters k. A. Metternich beschlossen: 1. Auf die Beschwerde der Anmelderin werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 30 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 15. Januar 2008 und vom 18. November 2008 aufgehoben, soweit die Markenanmeldung 307 66 570.4...