In der Patentnichtigkeitssache … gegen … betreffend das europäische Patent 0 512 206 (DE 592 08 530) hat der 5. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 24. Februar 2010 durch die Vorsitzende Richterin Schuster sowie die Richter Gutermuth, Dipl.-Phys. Dr. Hartung, Dipl.-Ing. Gottstein und Dipl.-Ing. Musiol für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 0 512 206 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland im Umfang der...