In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 304 22 726 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 27. Januar 2010 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie der Richter Reker und Lehner beschlossen: Der Beschluss vom 1. Juli 2009 wird dahingehend berichtigt, dass in dessen Ziff. 1., 4. Absatz nach den Worten „Geräte und Behälter für Haushalt und Küche“ die Worte „(nicht aus Edelmetall oder plattiert)“ eingefügt werden.