In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2008 033 079. 1 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 16. Juni 2010 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Stoppel, der Richterin Martens und des Richters Schell beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 10 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 27. Januar 2009 und vom 4. Februar 2010 aufgehoben.