In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 0 732 716 (DE 596 06 446) hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 7. Juli 2010 durch den Vorsitzenden Richter Rauch, den Richter Dr. Kaminski, die Richterin Friehe, die Richter Dipl.-Ing. Groß und Dipl.-Ing. J. Müller für Recht erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung hinsichtlich...