In der Beschwerdesache … … betreffend das Gebrauchsmuster 200 2007 002 507 (hier: Beschwerde gegen Kostenauferlegung) hat der 35. Senat (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 29. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter Müllner die Richter Baumgärtner und Eisenrauch beschlossen: Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.