In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2008 078 230.7 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin am Landgericht Werner auf die mündliche Verhandlung vom 19. Oktober 2010 beschlossen: Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 25. März 2010 wird insoweit aufgehoben, als der angemeldeten Marke der Schutz versagt wurde.