In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 1 023 236 (DE 699 14 577) hat der 1. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 1. Februar 2011 durch den Richter Engels als Vorsitzender sowie die Richter Baumgärtner, Dipl.-Ing. Sandkämper, Dr.-Ing. Baumgart und Dr.-Ing. Krüger für Recht erkannt: 1. Das europäische Patent 1 023 236 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt. 2. Die...