In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das deutsche Patent 43 45 427 hat der 2. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 24. Februar 2011 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Sredl sowie des Richters Dipl.-Ing. Prasch, des Richters Merzbach, des Richters Dipl.-Ing. Baumgardt und der Richterin Dipl.-Phys. Dr. Thum-Rung für Recht erkannt: I. Das Patent DE 43 45 427 wird für nichtig erklärt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des...