In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das deutsche Patent DE 103 34 970 hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 15. Februar 2011 durch den Vorsitzenden Richter Rauch und die Richter Voit, Dipl.-Phys. Dr. Morawek, Dipl.-Ing. Bernhart und Dipl.-Ing. Veit für Recht erkannt: I. Das deutsche Patent 103 34 970 wird dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass seine Patentansprüche folgende Fassung erhalten: „1. Beleuchtungseinrichtung mit...