In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das deutsche Patent 44 46 961 hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 10. März 2011 durch den Vorsitzenden Richter Rauch, den Richter Dr. agr. Huber, die Richterin Friehe, den Richter Dipl.-Ing. Rippel und die Richterin Dr.-Ing. Prasch für Recht erkannt: I.) Das deutsche Patent 44 46 961 wird dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass seine Patentansprüche folgende Fassung erhalten: „1....