In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das deutsche Patent DE 196 54 319 hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 5. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter Rauch, die Richter Voit, Dipl.-Phys. Dr. Morawek, Dipl.-Phys. Dr. Müller und Dipl.-Ing. Veit für Recht erkannt: 1. Das deutsche Patent 196 54 319 wird für nichtig erklärt. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen...