Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG)

. Gefundene Dokumente: 5.262
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
In der Beschwerdesache … … betreffend die Marke 30 2008 076 520 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 5. Mai 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, des Richters Metternich und der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Grote-Bittner beschlossen: Die Beschwerden der Widersprechenden werden zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 43/10
In der Beschwerdesache … gegen … betreffend die Marke 30 2008 076 519 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 5. Mai 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, des Richters Metternich und der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Grote-Bittner beschlossen: Die Beschwerden der Widersprechenden werden zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 39/10
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2008 062 894.4 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 16. Juni 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Grote-Bittner und des Richters Metternich beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 504/11
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2009 031 806.9 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 16. Juni 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, des Richters Metternich und der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Grote-Bittner beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 69/10
In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2008 045 658.2 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. Juni 2011 durch die Richterinnen Martens und Bayer sowie den Richter Schell beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 554/10
In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2009 000 291.6 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 15. Juni 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie des Richters Reker und der Richterin Dr. Schnurr beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 99/10
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2009 003 025.1 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 15. Juni 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie des Richters Reker und der Richterin Dr. Schnurr beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 96/10
In der Beschwerdesache betreffend die Marke 306 67 229 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 15. Juni 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie des Richters Reker und der Richterin Dr. Schnurr beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 92/10
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 304 46 153 hat der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 25. Januar 2011 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Werner sowie der Richter Viereck und Paetzold beschlossen: Auf die Beschwerde der Widersprechenden werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 42 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 27. März 2007 und 23. Juni 2009 aufgehoben, soweit der Widerspruch aus der Marke 399...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 25/10
In der Beschwerdesache … betreffend das Patent 199 11 003.4 (wegen Wiedereinsetzung) hat der 10. Senat (Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 9. Juni 2011 durch den Vorsitzenden Richter Schülke sowie die Richterin Püschel und den Richter Eisenrauch beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 10 W (pat) 37/08
In der Patentnichtigkeitssache betreffend das deutsche Patent 44 04 104 hat der 2. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 9. Juni 2011 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Sredl sowie der Richter Dipl.-Phys. Lokys, Merzbach, Dipl.-Phys. Brandt und Dr. Friedrich für Recht erkannt I. Das deutsche Patent 44 04 104 wird für nichtig erklärt. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 2/10
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 306 22 859.9 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 9. Juni 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin am Landgericht Werner beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 8/10
In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2010 026 867.0 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 9. Juni 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker und der Richterinnen Winter und Hartlieb beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 547/10
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 306 42 985 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 9. Juni 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin am Landgericht Werner beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 275/09
In der Patentnichtigkeitssache betreffend das deutsche Patent 44 47 944 hat der 2. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 9. Juni 2011 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Sredl sowie der Richter Dipl.-Phys. Lokys, Merzbach, Dipl.-Phys. Brandt und Dr. Friedrich für Recht erkannt I. Das deutsche Patent 44 47 944 wird für nichtig erklärt. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 3/10
In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2010 028 264.9 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 9. Juni 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin am Landgericht Werner beschlossen: 1. Die Beschwerde der Antragstellerin wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Der Hilfsantrag auf Aussetzung des Eintragungsverfahrens wird zurückgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 516/11
In der Beschwerdesache … betreffend die Patentanmeldung … (hier: Verfahrenskostenhilfe) hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 9. Juni 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Winterfeldt sowie der Richter Baumgärtner, Dipl.-Phys. Dr. Morawek und Dipl.-Ing. Veit beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 21 W (pat) 39/07
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 305 04 503.2 S 248/06 Lö hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 8. Juni 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie des Richters Reker und der Richterin Dr. Schnurr beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 93/08
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2009 037 835.5 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 8. Juni 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie des Richters Reker und der Richterin Dr. Schnurr beschlossen: 1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr wird zurückgewiesen. 2. Es wird festgestellt, dass die Beschwerde als nicht eingelegt gilt.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 557/10
In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2008 054 170.9 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 8. Juni 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie des Richters Reker und der Richterin Dr. Schnurr beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 86/10