In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 1 147 654 (DE 599 05 117) hat der 5. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2012 durch den Vorsitzenden Richter Gutermuth, die Richterin Martens sowie die Richter Dipl.-Ing. Kleinschmidt, Dipl.-Ing. Musiol und Dipl.-Geophys. Univ. Dr.rer.nat. Wollny für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 1 147 654 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik...