Quinte Ein Beleg, dass ein Zeichen ein beschreibender oder üblicher Fachbegriff ist, fehlt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die gefundenen Verwendungen nur markenmäßig und nicht eindeutig beschreibend erfolgen. Die Verwendung einer IR-Marke im Kontext mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen, belegt allein noch nicht eine Funktion als reine Sachangabe, insbesondere wenn andernorts Markenschutz besteht. Die Beschwerdegebühr ist nicht zu erstatten, wenn die Markenstelle der...