In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das deutsche Patent 41 03 173 hat der 2. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 23. Januar 2014 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Sredl sowie der Richter Merzbach, Dipl.-Ing. Baumgardt, Dr. Forkel und Dipl.-Ing. Hoffmann für Recht erkannt: I. Das deutsche Patent 41 03 173 wird dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass es im Umfang der angegriffenen Patentansprüche 1, 3, 4, 5 sowie 8 bis...