1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 27. April 2018 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Strafausspruch zu Fall II. 1. der Urteilsgründe, b) im Gesamtstrafenausspruch, c) soweit von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...