Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
YouTube I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10), Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 140/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. März 2018 mit den unter II. d) und e) getroffenen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das weitergehende Rechtsmittel wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 421/18
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 29. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 17. Februar 2017 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 25/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten D. und F. wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 7. November 2017 a) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit diese Angeklagten in den Fällen II. 2. a. bis d. der Urteilsgründe verurteilt worden sind; insoweit wird das Verfahren eingestellt; im Umfang der Einstellung trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten; b) im Schuldspruch dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte D. des schweren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 174/18
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 29 - vom 22. Juni 2017 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Haftanordnung des Amtsgerichts Hamburg vom 6. Dezember 2016 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat. Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden der Freien und Hansestadt Hamburg auferlegt. Der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 151/17
1. Die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 5. Juli 2017 werden verworfen. 2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 3. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 611/17
Die Revision gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 13. Oktober 2017 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 187/17
Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. Dezember 2017 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Gegenstandswert: bis 500 € (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 40/08, NJW 2008, 3572 Rn. 21)
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 1/18
Werden umfangreiche Gutachten, welche die beklagte Partei mangels eigener Sachkunde nicht nachvollziehen kann, zur Grundlage einer Klage gemacht, können unabhängig von der Darlegungs- und Beweislast die Kosten für von ihr eingeholte Sachverständigengutachten nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig sein.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 56/15
Zum Wert des Beschwerdegegenstandes bei einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10. Januar 2018, XII ZB 451/17, FamRZ 2018, 445).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 588/17
Zur unbilligen Härte im Sinne von § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII, die einem Anspruchsübergang auf den Träger der Sozialhilfe entgegenstehen kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2015, XII ZB 56/14, BGHZ 206, 177 = FamRZ 2015, 1467 und vom 17. Juni 2015, XII ZB 458/14, BGHZ 206, 25 = FamRZ 2015, 1594).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 384/17
Eine Zwangsmaßnahme ist nur dann gemäß § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB zulässig, wenn zuvor ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks versucht worden ist, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. September 2017, XII ZB 185/17, FamRZ 2017,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 87/18
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 20. Februar 2018, soweit es den Angeklagten N. betrifft, im Schuldspruch zu den Fällen 5 und 6 der Urteilsgründe dahin abgeändert, dass der Angeklagte des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlichem Führen einer Schusswaffe und mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig ist; der Strafausspruch zu Fall 5 der Urteilsgründe entfällt. Die weitergehende Revision...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 278/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 28. März 2018 mit den zugehörigen Feststellungen a) betreffend die Taten II.8 bis 11 sowie 13 und 14 der Urteilsgründe, b) betreffend die Taten II.1 und 17 der Urteilsgründe im Strafausspruch, c) im Gesamtstrafenausspruch sowie d) hinsichtlich der Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 291/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 18. Oktober 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das vorbezeichnete Urteil wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 113/18
Zur Übertragung des Rechts auf Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Darlehensnehmers.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 125/17
Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers ist nicht schon deswegen sittenwidrig, weil sie vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers übernommen wird (Fortführung des Senatsurteils vom 14. Oktober 2003, XI ZR 121/02, BGHZ 156, 302 ff.).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 380/16
Überschreitet der Außengesellschafter einer Innengesellschaft seine Geschäftsführungsbefugnis, liegt darin ein Pflichtverstoß, der bei Vorliegen eines am Maßstab des § 708 BGB orientierten Verschuldens einen Schadensersatzanspruch begründet, wenn er nicht darlegt und gegebenenfalls beweist, dass durch den Pflichtverstoß kein Schaden an den im Außenverhältnis von ihm in seinem Namen geführten Geschäften der Innengesellschaft eingetreten ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 161/17
1. Die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 18. Oktober 2017 werden verworfen. 2. Die Angeklagten haben die Kosten ihrer Rechtsmittel und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten B. hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 193/18
Ein Verein, dessen alleiniger satzungsgemäßer Zweck darin besteht, das Vereinsvermögen nach den Regeln einer auf Dauer angelegten privaten Vermögensverwaltung zu bewirtschaften, kann jedenfalls dann nicht in das Vereinsregister eingetragen werden, wenn die Satzung den Mitgliedern die Möglichkeit einräumt, die Auskehrung eines Überschusses aus der Vermögensverwaltung zu beschließen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 11/17