...Die Wertung der Strafkammer, die Angeklagten hätten nicht nur vorsätzlich die Explosion des „K. “ herbeigeführt, sondern auch die Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert billigend in Kauf genommen, beruht nicht auf einer tragfähigen Beweiswürdigung. 14 Die hierzu von der Strafkammer getroffenen Feststellungen, - die Angeklagten hätten zumindest...