...Abzug des Eigenbedarfs lediglich 1,960 MW beträgt, nicht geeignet ist, einen Anspruch auf die begehrte Steuerbefreiung zu vermitteln. 17 Im Übrigen handelt es sich bei der vom FG vorgenommenen Deutung des Inhalts der von der Klägerin vorgelegten Bestätigung, dass es sich offenkundig nicht um eine rein technische Aussage über die Höhe der dauerhaft abgebbaren Leistung einer Anlage handelt, um eine Beweiswürdigung...