...Nachdem aber die ergänzende Recherche im Hinblick auf die erfolglos gebliebene professionelle Recherche grundsätzlich notwendig gewesen sei, werde der erforderliche reine Rechercheaufwand in freier Beweiswürdigung dahingehend geschätzt, dass hierfür 5 Tage à 8 Stunden, insgesamt also 40 Stunden, als notwendig anzusehen seien....