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Urteile für Besoldung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 56/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 66/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 67/10
...Als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten nach Satz 2 der Regelung insbesondere Gehälter, Besoldungen, Löhne, Gratifikationen oder sonstige Bezüge sowie alle ähnlichen Vorteile, die von anderen als den in Art. 14 DBA-Frankreich bezeichneten Personen (das sind bestimmte öffentliche Kassen) gezahlt oder gewährt werden. 13 b) Eine Entschädigungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes wird...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 8/13
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 62/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 64/10
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 53/10
.... … § 20 Anpassung an beamtenrechtliche Vorschriften (1) Soweit nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften oder in dieser Dienstordnung etwas anderes bestimmt ist, gelten für die Angestellten und für die Versorgungsempfänger entsprechend oder sinngemäß die jeweiligen Vorschriften für Bundesbeamte über … e) die Rechte des Beamten, … § 21 Geld- und geldwerte Leistungen (1) Neben der Besoldung (§...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 860/11
...Allerdings erstreckt sich die Reichweite des Alimentationsprinzips hinsichtlich der Besoldung des Beamten grundsätzlich nur auf minderjährige und im Haushalt lebende Kinder und gilt entsprechendes auch für die Hinterbliebenenversorgung in Form des Waisengeldes. Eine lebenslängliche Versorgung ist nur dem Beamten und - grundsätzlich - seiner Witwe verfassungsrechtlich gewährleistet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 49/16
...personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbot grundsätzlich entspricht. 11 b) Die außerdem als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage, "wie weit die Obliegenheit eines Soldaten, gegen eine Entscheidung über eine fiktive Versetzung auf einen Beförderungsdienstposten vorzugehen, reicht, wenn von dem Soldaten zunächst keine Versetzung, auch keine fiktive, beantragt war und die Versetzungsentscheidung für seine besoldungs...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 10/14
...Dezember 2004 - IXa ZB 73/04, NJW-RR 2005, 366 m.w.N.). 10 b) Ob ein Anspruch in Höhe der jeweils maßgeblichen Besoldung eines Bundes- oder Landesbeamten einer speziellen Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe bestimmt im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO a.F. ist, ist bislang höchstrichterlich nicht entschieden und in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur umstritten. 11 aa) In...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 102/08
...Die Aufgaben und Arbeitsbedingungen des Beamten oder Soldaten müssen dadurch geprägt sein, dass er in seiner Tätigkeit fortlaufend, wenn auch nicht ständig, besonderen, durch die Besoldung nicht abgegoltenen Erschwernissen ausgesetzt ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 45/10
2016-07-08
BVerwG 2. Senat
...Der Beklagte sicherte im Gegenzug zu, mit der Klägerin umgehend ein neues Beamtenverhältnis zu begründen, falls ihre bisherige Ernennung gerichtlich als nicht wirksam erkannt würde. 6 Der im Jahr 2010 durch die Klägerin gestellte Antrag auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit vollzeitbeschäftigten Beamten lehnte der Beklagte im März 2011 ab....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 102/15
...Soweit der Kläger Auswirkungen der Zuordnung des Kindergelds auf andere Rechtsgebiete (Besoldung etc.) moniert, legt er weder dar, welcher Art diese Auswirkungen sind (s. etwa zum Familienzuschlag § 40 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes und Art. 36 Abs. 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes, die es genügen lassen, dass dem Besoldungsempfänger Kindergeld ohne Berücksichtigung des § 64 EStG zustehen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 95/15
...Unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten in Ost und West vom 12.2.2003 (2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218, 248 ff, 250) ist er aber davon ausgegangen, "dass sich die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse, darin eingeschlossen das allgemeine Preis- und Lohnniveau, nach wie vor in den...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 4/15 B
2016-07-08
BVerwG 2. Senat
...Mit ihrem Widerspruch stellte die Klägerin zugleich einen Antrag auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit vollzeitbeschäftigten Beamten. Der Widerspruch wurde mit Widerspruchsbescheid vom 31. März 2011 zurückgewiesen. Klage und Berufung sind ohne Erfolg geblieben....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 54/15
2016-07-08
BVerwG 2. Senat
...Der Beklagte sicherte im Gegenzug zu, mit der Klägerin umgehend ein neues Beamtenverhältnis zu begründen, falls ihre bisherige Ernennung gerichtlich als nicht wirksam erkannt würde. 5 Der im Jahr 2010 durch die Klägerin gestellte Antrag auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit vollzeitbeschäftigten Beamten lehnte der Beklagte im Dezember 2010 ab....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 53/15
.... § 27 Abs. 2 Satz 2 GAD), wäre der Beamte vor die Wahl gestellt, sich mit einem nicht amtsangemessenen Wohnniveau zu begnügen oder zur Finanzierung des amtsangemessenen Wohnniveaus einen so hohen Anteil seiner Besoldung aufzuwenden, dass eine amtsangemessene Lebensführung im Übrigen nicht mehr möglich ist. 15 2....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 13/13
...Dieser Anspruch ist darauf gerichtet, den abgelehnten Bewerber dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlich so zu stellen, als wäre er zum Beamten ernannt worden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 113/11
...Vielmehr findet sich dort der im Beschluss bezeichnete Arbeitgeber als Anweisender und die Anweisung enthält die Mitteilung, dass es sich um die Besoldung handelt. Das ist ausreichend....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 64/10